






Elternbeiträge für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen
Die Höhe des monatlichen Elternbeitrages richtet sich:
Treten während des Betreuungszeitraumes Veränderungen ein, die einen niedrigeren Beitrag zur Folge haben, wird dies auf Antrag berücksichtigt.
Familien, welche ein geringes Familieneinkommen haben oder lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, können einen Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge beim Kreisjugendamt bzw. Kreissozialamt stellen.
Die Kosten für ein warmes Mittagessen werden in den jeweiligen Einrichtungen kostendeckend erhoben.