






Im Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) wird entsprechend den europarechtlichen Vorgaben die Einreise und der Aufenthalt von Staatsangehörigen der Europäische Union (Unionsbürgern) und ihrer Familienangehörigen geregelt. Das Gesetz gilt auch für die EWR-Staaten (Norwegen, Island und Liechtenstein).
EU-Staaten sind:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederland, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien
zum 01.05. 2004 sind beigetreten:
Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger sind:
Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger können visumsfrei einreisen und sind von der Aufenthaltserlaubnispflicht befreit. Über das Aufenthaltsrecht wird von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung ausgestellt. Diesbezügliche Formulare erhalten Sie im Bürgerbüro oder bei der Ausländerbehörde.
Unionsbürger sind verpflichtet, bei der Einreise und während des Aufenthalts im Bundesgebiet einen Pass oder anerkannten Passersatz mit sich zu führen.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis-EG keine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht benötigen. Sprechen Sie deshalb bitte erst nach Ablauf der Gültigkeit Ihrer alten Aufenthaltserlaubnis-EG bei der Ausländerbehörde vor. Sofern Sie im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis-EG sind, ist eine Vorsprache nicht erforderlich.
Besonderheiten für Staatsangehörige der Beitrittsstaaten:
Für die Beitrittsstaaten Tschechien, Polen, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Slowenien und Slowakei gelten während einer Übergangszeit abweichende Bestimmungen. So ist die Aufnahme einer (unselbständigen) Beschäftigung nur gestattet, wenn sie zuvor durch die Bundesagentur für Arbeit genehmigt wurde. Staatsangehörige von Malta und Zypern unterliegen jedoch keinen Beschränkungen.
Wo?
Alle ausländerrechtlichen Fragen können beim Sachgebiet Öffentliche Sicherheit + Polizeirecht (Ausländerbehörde) des Fachbereichs Ordnung und Bürgerdienste im Rathaus, Marktplatz 1, geklärt werden.
Wen kann ich anrufen oder eine E-Mail senden?
Herr Schilp (Zi. 0.12) - Tel. 403-1207 - Email
Frau Munzinger (Zi. 0.10) - Tel. 403-1272 - Email
Telefax 403-1276