






Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden-Württemberg wurden bis 2007 für mehrere Stadtteile in Crailsheim Neuordnungskonzepte aufgestellt (Liste siehe unten). Es folgen Neuordnungskonzepte für weitere Stadtteile in einer vom Gemeinderat festgelegten Reihenfolge. Ziel ist es, die städtebauliche Entwicklung im Innenbereich der Stadtteile mit intensiver Beteiligung der Bürger in eine positive Richtung zu lenken.
Im Mittelpunkt der Neuordnungskonzepte stehen die Ortskerne, die regelmäßig ein hohes Entwicklungspotential für die Zukunft aufweisen. Ehemalige Neubaugebiete mit rechtskräftigen Bebauungsplänen werden nicht oder nur am Rande einbezogen. Ziel der Neuordnungskonzepte ist es, zukünftige bauliche Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Ortslagen aufzuzeigen und damit einen Beitrag zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs zu leisten. Daher werden verschiedene Maßnahmen im Hinblick auf
- Nachverdichtung (Bebauung von Freiflächen),
- Neuordnung (Neubau nach Abbruch leerstehender bzw. gering genutzter Gebäude) und
- Umnutzung (von Wirtschaftsgebäuden)
vorgeschlagen. Zu beachten ist, dass es sich bei den Maßnahmen der Neuordnungskonzepte um planerische Vorschläge handelt, die nur auf freiwilliger Basis umgesetzt werden können.
Zur Information der Öffentlichkeit und Einbindung der Anwohner wurde im Rahmen der Neuordnungskonzepte jeweils zu zwei Bürgerversammlungen und ergänzend zu Einzelgesprächen für Grundstücks- und Gebäudeeigentümer eingeladen.
Die Neuordnungskonzepte folgender Stadtteile können nachfolgend heruntergeladen werden:
- Neuordnungskonzept Onolzheim (4,9 MB)
- Neuordnungskonzept Roßfeld (4,0 MB)
- Neuordnungskonzept Triensbach (6,9 MB)
- Neuordnungskonzept Westgartshausen und Wittau (20,3 MB)
- Neuordnungskonzept Ingersheim (12,8 MB)
- Neuordnungskonzept Jagstheim (14 MB)
Die Neuordnungskonzepte werden nach Fertigstellung vom Gemeinderat als Grundlage für die zukünftige Entwicklung des jeweiligen Stadtteils beschlossen. Ist ein Neuordnungskonzept in der Liste mit dem Zusatz "ENTWURF" gekennzeichnet, befindet es sich noch in Aufstellung. Änderungen an dieser Entwurfsfassung sind möglich.
Weiterführende Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und der ELR-Richtlinie finden Sie unter folgenden externen Seiten:
http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/cgi/styleguide/content.pl?ARTIKEL_ID=21151
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1102834/index.html
Für Fragen zu den Neuordnungskonzepten und dem ELR-Programm steht Herr Bader vom Sachgebiet Stadtplanung zur Verfügung. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.
Stadtverwaltung Crailsheim
Sachgebiet Stadtplanung
Herr Michael Bader
Zimmer 2.08
Tel.: (07951) 403-351
Fax: (07951) 403-278
e-mail: michael.bader(at)crailsheim.de
Stand: Januar 2010