







Waren es bei der Wahl zum ersten Jugendgemeinderat noch 36 Bewerberinnen und Bewerber, so sagten 2003 und 2005 mit 23 bzw. 22 Kandidaten doch deutlich weniger Jugendliche "Ja, ich will in den Jugendgemeinderat".
Ihre Ziele und Beweggründe für die Kandidatur waren in einem an alle 1.613 Wahlberechtigten versandten Kandidatenfaltblatt nachzulesen. Bei zwei öffentlichen Veranstaltungen im Schülercafe und im Ratskeller hatten interessierte Jugendliche zusätzlich die Gelegenheit, die Kandidatinnen und Kandidaten persönlich kennen zu lernen.
Die Wahl fand vom 14. - 19. März 2005 statt.

6 Wahllokale
Bei der Wahl des Jugendgemeinderats bildete das gesamte Stadtgebiet einen Wahlbezirk. Zur Stimmabgabe wurden an fünf Schulen und im Rathaus Wahllokale eingerichtet.
Wahlberechtigt waren alle Jugendlichen, die zwischen dem 18. März 1987 und dem 14. März 1991 (je einschließlich) geboren sind.
Zu wählen waren 16 Jugendgemeinderäte. Deshalb hatte jeder Wähler 16 Stimmen. Zugelassen war das sogenannte "Kumulieren", das heißt, dass der Wähler einem einzelnen Bewerber eine, zwei oder drei Stimmen geben konnte. Die Wähler waren allerdings an die 22 Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbung abgegeben hatten, gebunden.
16 Jugendgemeinderäte
Der Crailsheimer Jugendgemeinderat besteht, nachdem er aufgrund einer ausreichenden Wahlbeteiligung zustande kam, aus 16 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Aus seinen Reihen wählt der Jugendgemeinderat eine(n) Vorsitzende(n). Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, gerechnet ab dem ersten Zusammentreten des Gremiums. Die Stadt sieht es als notwendig an, dass sich die Jugendlichen öffentlich engagieren können und ihre Anregungen, Fragen und Kritik in die kommunale Willensbildung einbringen. Das Interesse an der kommunalen Selbstverwaltung sowie das Verantwortungsbewusstsein sollen hierbei gefördert werden. Dies sind die Ziele, die mit der Bildung des Jugendgemeinderats verfolgt wurden bzw. werden.
Aufgaben des Jugendgemeinderats
Der Jugendgemeinderat hat ein Informations-, Anhörungs- und Vorschlagsrecht in jugendrelevanten Angelegenheiten der Stadt. Er wirkt bei allen die Jugend betreffenden Aufgaben mit und hat das Recht, in Angelegenheiten der Jugend dem Gemeinderat Anträge zu unterbreiten und diese durch seinen Vertreter persönlich begründen zu lassen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Margarete Ruck
Tel. 403-221
Weitere Informationen zu dem Jugendgemeinderat unter