Eingeschränktes Gewerbegebiet Hirtenwiesen II-West (Haller Straße)

Kontaktadresse:
Stadtverwaltung
Baurecht und Stadtentwicklung
Herr Norbert Stengel
74564 Crailsheim

Tel.: 07951 / 403-222
Fax: 07951 / 403-141
norbert.stengel(at)crailsheim.de

 

Gebietsbeschreibung:

Das Gewerbegebiet "Haller Straße" im Westen der Stadt Crailsheim entstand aus der Umnutzung ehemals militärisch genutzter Flächen im Bereich McKee Barracks, Bundeswehrdepot und Fliegerhorst Crailsheim. Das Gebiet hat sich zu einer interessanten Adresse für Gewerbe, Handel und Wohnen entwickelt.

Das Gewerbegebiet "Haller Straße" umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 15.000 m². Durch die neue Nord-West-Umgehung ist das Gebiet direkt an die A6 angebunden. Es liegt an der L 2218 Crailsheim – Schwäbisch Hall in unmittelbarer Nähe zum neuen Wohngebiet Hirtenwiesen sowie zum Handelsschwerpunkt Roßfeld.

 

 

Ausweisung: 

Eingeschränktes Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO), geplant

Fläche: 

verfügbar derzeit noch ca. 9.000 m²

Grundstückspreis: 

105,00 Euro/m² erschlossen (einschl. Erschließungsbeitrag nach BauGB bzw. Ausgleichsbetrag) 

Erschließung: 

Fertigstellung in 2010 vorgesehen

Grundflächenzahl: 

0,6

Max. Gebäudehöhe: 

max. 15,5 m / min. 5,0/8,0 m

Distanz zur Autobahn:

6 km zur A 6, Anschluss Crailsheim, 
8 km zur A 6, Anschluss Crailsheim-West,
13 km zur A 7, Auffahrt Dinkelsbühl/Fichtenau

Gleisanschluss:

nein

Gasversorgung: 

nein

Fernwärmever-
sorgung:

ja

Sonstiges: 

Grundstücksgrößen zwischen ca. 1.900 m² und ca. 2.700 m²

Eigentümer:

Stadt Crailsheim

Zulässige Nutzung: 

 

a) Zulässige Arten von Nutzung
- Gewerbebetriebe i.S. des § 6 BauNVO, die das Wohnen nicht wesentlich stören (§ 5 Abs. 5 BauNVO)
- öffentliche Betriebe
- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
- Anlagen für sportliche Zwecke
b) Ausnahmsweise zulässige Arten von Nutzung
- Wohngebäude für Aufsichts- und Bereitstellungspersonal sowie Betriebsinhaber und -leiter
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke

Unzulässige
Nutzung:
 

- Einzelhandelsbetriebe mit folgenden Branchen-/Sortimenten (§ 1 abs. 5 BauNVO und § 1 Abs. 6 BauNVO)
Folgende Branchen/Sortimente sind nicht zulässig:
Bekleidung, Schuhe, Lederwaren, Foto/Optik, Uhren/Schmuck, Bücher/Zeitschriften/Papier/Schreibwaren, Hausrat/Glas/Porzellan/Keramik, Einrichtungszubehör, Haus- und Heimtextilien, Bastelartikel, Kunstgewerbe, Kunst/Antiquitäten, Baby/Kinderartikel, Musikalien, Spielwaren, Sportartikel, Unterhaltungselektronik, Computer, Elektrohaushaltsartikel, Teppiche (ohne Teppichböden), Tiere und Tiernahrung, Zooartikel, Blumen, Lebensmittel, Getränke, Genussmittel, Drogerie, Kosmetik.
- Lagerhäuser, Lagerplätze
- Tankstellen
- kerngebietstypische Vergnügungsstätten
- Anlagen für sportliche Zwecke als Freianlagen

 

 

Große Kreisstadt Crailsheim

Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Telefon: 07951/403-0
Fax: 07951/403-400

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag-Freitag:
Donnerstag:        

  7.30 - 12.00 Uhr
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13.00 - 17.30 Uhr 

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

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7.30 - 17.00 Uhr
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7.30 - 12.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr

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