






Im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses STEP Crailsheim wurde das Einzelhandelskonzept aufgestellt, um die zukünftige Entwicklung im Bereich des Einzelhandels positiv zu steuern.
Am 27.01.2011 hat der Gemeinderat auf der Grundlage des Einzelhandelskonzeptes die Sortimentsliste der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente sowie die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches (Innenstadt) als verbindlich beschlossen.
Im Einzelhandelskonzept sind darüber hinaus Ansätze zur Weiterentwicklung der Einzelhandelsstruktur in Crailsheim (Angebotsergänzungen) sowie zur Weiterentwicklung der innerstädtischen Rahmenbedingungen enthalten.
Am 21.02.2013 hat der Gemeinderat in Ergänzung zum Einzelhandelskonzept das Nahversorgungskonzept als verbindlich beschlossen.
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