







Für den Betrieb eines gastronomischen Betriebes aus besonderem Anlass (z.B. Stadtteilfest, Maibaumfeier, Jubiläumsfeiern, Vereinsfeste, usw.) besteht die Möglichkeit, für beschränkte Zeit und auf Widerruf eine vereinfachte Erlaubnis, eine sogenannte Gestattung, zu erhalten.
Eine kostenlose Abgabe der Speisen und Getränke hat nicht automatisch eine Erlaubnisfreiheit zur Folge. Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob mit der Abgabe ein gewerbliches Interesse verbunden ist.
Anträge auf Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis (Gestattung) können formlos per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder mündlicher Vorsprache beim Sachgebiet Gewerbe + Verkehr + Feuerwehr (Gaststättenbehörde) des Fachbereichs Ordnung und Bürgerdienste im Rathaus, Marktplatz 1 gestellt werden. In jedem Fall sollten Sie den Antrag aber frühzeitig stellen, damit alle möglichen Fragen geklärt werden können!
Angelika Olbort (Zi. 0.08) - Tel. 403-1208 - Email
Telefax 403-1276
Die einmalige Erlaubnisgebühr für eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) liegt derzeit zwischen 23,00 Euro und 920,00 Euro (die Erlaubnisgebühr berechnet sich anhand der Gastraumgröße sowie der Dauer der Veranstaltung).