






Der Hund ist eines der wichtigsten Haustiere des Menschen. Als Wach- und Hütehund, als ständiger Begleiter für Blinde und Sehbehinderte ist er aus unserer Gesellschaft nicht wegzudenken. Dass es dennoch hin und wieder zu Zwischenfällen mit Hunden kommt, bei denen zuweilen auch Menschen verletzt oder getötet werden, liegt nicht selten an der falschen Haltung des Tieres. Dennoch lassen sich einzelne Rassen feststellen, die häufiger als andere an derartigen Zwischenfällen beteiligt sind. Aufgabe des Staates ist es, seine Bürgerinnen und Bürger vor derartigen Gefahren zu schützen. Deshalb hat das Land Baden-Württemberg eine Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde erlassen. Nach den Bestimmungen dieser Polizeiverordnung muss das Halten eines Kampfhundes bei der Ortspolizeibehörde (Sachgebiet Öffentliche Sicherheit + Polizeirecht beim Fachbereich Ordnung und Bürgerdienste) angezeigt werden. Dieser Anzeigepflicht und insbesondere den Folgen bei Nichtbeachtung sind sich die Besitzer von Kampfhunden im Einzelfall nicht bewusst. Wird die Anzeigepflicht nicht beachtet, droht den Hundebesitzern eine Wegnahme ihres Tieres und ein Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro.
Was bestimmt die Kampfhundeverordnung im Einzelnen?
Sie sind Halter der Rassen
American Staffordshire | Bullterrier | Pit Bull Terrier |
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Dann gelten für Sie die folgenden Regelungen:
In diesem Fall haben Sie folgende Pflichten zu beachten:
Sie sind Halter der Rassen
Bordeaux Dogge | Fila Brasileiro | Mastino Espanol |
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Mastino Napoletano | Mastiff | Dogo Argentino |
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Bullmastif |
Tosa Inu |
Staffordshire |
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oder Kreuzung dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunderassen
Dann gelten für Sie die folgenden Regelungen:
Jeder Hund kann gefährlich sein
Dann gelten für Sie die folgenden Bestimmungen:
Auskünfte in allen Fragen, die mit Kampfhunden zusammenhängen, erteilt das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit + Polizeirecht beim Fachbereich Ordnung und Bürgerdienste der Stadtverwaltung im Rathaus, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim. Dort sind auch die Vordrucke erhältlich, die der Hundebesitzer braucht, wenn er sein Tier zu einer Verhaltensprüfung anmelden will.