Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet zu folgenden Aufenthaltszwecken erteilt:

  • Ausbildung (§§16, 17 AufenthG)
  • Erwerbstätigkeit (§§18 – 21 AufenthG)
  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären o. politischen Gründen (§§ 22 - 26 AufenthG)
  • Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27 – 36 AufenthG)
  • Recht auf Wiederkehr (§§ 37, 38 AufenthG)

 

Ihre Aufenthaltserlaubnis wird entsprechend dem Aufenthaltszweck befristet verlängert, bis dieser erfüllt ist oder die Voraussetzungen für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Form der Niederlassungserlaubnis vorliegen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis und die Arbeitsgenehmigung nicht mehr getrennt beantragt und erteilt werden. Mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wird gleichzeitig die Arbeitsaufnahme geregelt. Die hierzu erforderlichen Formulare erhalten Sie ebenfalls bei der Ausländerbehörde. In der Aufenthaltserlaubnis wird darauf hingewiesen, ob eine Arbeitsaufnahme erlaubt ist. Die Aufenthaltserlaubnis wird mit Auflagen versehen, aus welchen erkennbar ist, zu welchem Zweck die Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist.

 

Folgende Unterlagen sind bei Beantragung der Aufenthaltserlaubnis vorzulegen:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Nationalpass
  • aktuelles Passfoto (biometrisch)
  • Nachweis über Krankenversicherung
  • Einkommensnachweise
  • Mietvertrag

 

 

Wo?

Alle ausländerrechtlichen Fragen können beim Sachgebiet Öffentliche Sicherheit + Polizeirecht (Ausländerbehörde) des Fachbereichs Ordnung und Bürgerdienste im Rathaus, Marktplatz 1, geklärt werden.

 

 

Wen kann ich anrufen oder eine E-Mail senden?

Herr Schilp (Zi. 0.12) - Tel. 403-1207 - Email

Frau Munzinger (Zi. 0.10) - Tel. 403-1272 - Email

Telefax  403-1276

 

Große Kreisstadt Crailsheim

Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Telefon: 07951/403-0
Fax: 07951/403-1400

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag-Freitag:
Donnerstag:        

  7.30 - 12.00 Uhr
  7.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr 

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montag-Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:

7.30 - 17.00 Uhr
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7.30 - 12.00 Uhr
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