Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ersetzt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung. Sie ist unbefristet, berechtigt zur unselbständigen und selbständigen Arbeitsaufnahme und darf grundsätzlich nicht mit Auflagen versehen werden.

 

Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis gelten folgende Voraussetzungen:

  • Besitz der Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren
  • Einkommensnachweise
  • ausreichender Wohnraum
  • sechzig Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • keine Jugend- o. Freiheitsstrafe von mind. sechs Monaten oder Geldstrafe von mind. 180 Tagessätzen in den letzten drei Jahren
  • erlaubte Arbeitsaufnahme bei Arbeitnehmern
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Grundkenntnisse der Rechts- u. Gesellschaftsverordnung sowie der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet

 

Über etwaige Ausnahmeregelungen für Ehegatten, Jugendliche und Behinderte informieren wir Sie gerne.

 

Folgende Unterlagen sind bei Beantragung der Niederlassungserlaubnis vorzulegen:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Naionalpass
  • aktuelles Passfoto (biometrisch)
  • Einkommensnachweise
  • Nachweis über Krankenversicherung
  • Mietvertrag
  • Nachweis über mind. 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung

 

 

Wo?

Alle ausländerrechtlichen Fragen können beim Sachgebiet Öffentliche Sicherheit + Polizeirecht (Ausländerbehörde) des Fachbereichs Ordnung und Bürgerdienste im Rathaus, Marktplatz 1. geklärt werden.

 

 

Wen kann ich anrufen oder eine E-Mail senden?

Herr Schilp (Zi. 0.12) - Tel. 403-1207 - Email

Frau Munzinger (Zi. 0.10) - Tel. 403-1272 - Email

Telefax  403-1276

 

Große Kreisstadt Crailsheim

Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Telefon: 07951/403-0
Fax: 07951/403-1400

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag-Freitag:
Donnerstag:        

  7.30 - 12.00 Uhr
  7.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr 

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montag-Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:

7.30 - 17.00 Uhr
7.30 - 17.30 Uhr
7.30 - 12.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr

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