Visum wegen Familiennachzug

Wollen ausländische Ehegatten oder Kinder im Familiennachzug zu ausländischen Staatsangehörigen in das Bundesgebiet einreisen, so müssen diese grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eine Aufenthaltsgenehmigung in Form des Visums beantragen.

Beim Visumsverfahren sind Nachweise und Unterlagen des im Bundesgebiet lebenden ausländischen Staatsangehörigen vorzulegen. Antragsteller können sich dazu entweder noch in ihrem Heimatland an die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft oder Konsulat) oder an die am Verfahren beteiligte Ausländerbehörde wenden.

 

Informationen zu sonstigen Visumsverfahren

Bewerber für einen Studien- oder Arbeitsaufenthalt aus Nicht-EU-Staaten sind ebenfalls visumspflichtig. Die Einreisemöglichkeiten können vielschichtiger Art sein. Bitte wenden Sie sich an die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Heimatland. Sie werden dort umfassend über alle Einreisemodalitäten informiert.

 

 

Folgende Nachweise müssen bei "Visumsverfahren wegen Familiennachzug" erbracht werden: 

  • Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung des im Bundesgebiet lebenden Ausländers
  • Ausreichender Wohnraum (Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl) 
  • Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung 
  • Einkommensnachweise
  • zusätzlich bei Ehegattennachzug 
    - Heiratsurkunde
    - beglaubigte deutsche Übersetzung der Heiratsurkunde 
    - ggf. Scheidungsurkunde der früheren Ehe mit beglaubigter 
      deutschen Übersetzung 
  • zusätzlich bei Kindernachzug
    - Geburtsurkunde im Original und mit beglaubigter deutscher 
      Übersetzung
    - Sorgerechtsbeschluss im Original und mit beglaubigter deutscher
      Übersetzung 

 

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein. 

 

 

Wo?

Alle ausländerrechtlichen Fragen können beim Sachgebiet Öffentliche Sicherheit + Polizeirecht (Ausländerbehörde) des Fachbereichs Ordnung und Bürgerdienste im Rathaus, Marktplatz 1, geklärt werden. 

 

 

Wen kann ich anrufen oder eine E-Mail senden?

Herr Schilp (Zi. 0.12) - Tel. 403-1207 - Email

Frau Munzinger (Zi. 0.10) - Tel. 403-1272 - Email

Telefax  403-1276

 

 

 

Große Kreisstadt Crailsheim

Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Telefon: 07951/403-0
Fax: 07951/403-1400

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag-Freitag:
Donnerstag:        

  7.30 - 12.00 Uhr
  7.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr 

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

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Donnerstag:
Freitag:
Samstag:

7.30 - 17.00 Uhr
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7.30 - 12.00 Uhr
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