






Wollen ausländische Ehegatten oder Kinder im Familiennachzug zu ausländischen Staatsangehörigen in das Bundesgebiet einreisen, so müssen diese grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eine Aufenthaltsgenehmigung in Form des Visums beantragen.
Beim Visumsverfahren sind Nachweise und Unterlagen des im Bundesgebiet lebenden ausländischen Staatsangehörigen vorzulegen. Antragsteller können sich dazu entweder noch in ihrem Heimatland an die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft oder Konsulat) oder an die am Verfahren beteiligte Ausländerbehörde wenden.
Informationen zu sonstigen Visumsverfahren
Bewerber für einen Studien- oder Arbeitsaufenthalt aus Nicht-EU-Staaten sind ebenfalls visumspflichtig. Die Einreisemöglichkeiten können vielschichtiger Art sein. Bitte wenden Sie sich an die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Heimatland. Sie werden dort umfassend über alle Einreisemodalitäten informiert.
Folgende Nachweise müssen bei "Visumsverfahren wegen Familiennachzug" erbracht werden:
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.
Wo?
Alle ausländerrechtlichen Fragen können beim Sachgebiet Öffentliche Sicherheit + Polizeirecht (Ausländerbehörde) des Fachbereichs Ordnung und Bürgerdienste im Rathaus, Marktplatz 1, geklärt werden.
Wen kann ich anrufen oder eine E-Mail senden?
Herr Schilp (Zi. 0.12) - Tel. 403-1207 - Email
Frau Munzinger (Zi. 0.10) - Tel. 403-1272 - Email
Telefax 403-1276