






In der Bundesrepublik lebende deutsche oder ausländische Staatsbürger können Angehörige anderer Nationen zu Besuch nach Deutschland einladen. Der Einladende muss sich jedoch verpflichten, für den Unterhalt des Einreisenden, auch im eventuellen Krankheitsfall, aufzukommen. Diese Verpflichtungserklärung ist schriftlich abzugeben.
Bitte beachten Sie, dass das bundeseinheitliche Antragsformular für die Verpflichtungserklärung in den Räumen der Ausländerbehörde ausgefüllt werden muss. Bestandteil dieser Verpflichtungserklärung ist die Überprüfung der Bonität des Gastgebers. Die Beglaubigung der Bonität wird nach Ausfüllen des Antragsformulars bei der Ausländerbehörde vorgenommen. Eine persönliche Vorsprache des Gastgebers ist unverzichtbar, da eine Beglaubigung der Unterschrift vorgenommen wird.
Das Original der Verpflichtungserklärung ist dem Eingeladenen zuzuleiten, damit es bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zur Beantragung des Besuchervisums vorgelegt werden kann.
Folgende Unterlagen sind bei der Abgabe der Verpflichtungserklärung vorzulegen:
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich sein.
Wo?
Das Antragsformular für die Verpflichtungserklärung erhalten Sie beim Sachgebiet Öffentliche Sicherheit + Polizeirecht (Ausländerbehörde) des Fachbereichs Ordnung und Bürgerdienste im Rathaus (Neubau).
Wen kann ich anrufen oder eine E-Mail senden?
Herr Schilp (Zi. 1.62) - Tel. 403-207 - Email
Frau Munzinger (Zi. 1.63) - Tel. 403-272 - Email
Herr Weidner (Zi. 1.63) - Tel. 403-213 - Email
Telefax Tel. 403-276