






Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Ab 01.01.2011 sind daher die Meldebehörden nicht mehr zur Ausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten befugt. Diesbezügliche Anträge sind an das zuständige Finanzamt zu richten.
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen:
Infoschreiben Lohnsteuerkarte