Lohnsteuerkarte

     

    Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Ab 01.01.2011 sind daher die Meldebehörden nicht mehr zur Ausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten befugt. Diesbezügliche Anträge sind an das zuständige Finanzamt zu richten.

     

    Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen:

     Infoschreiben Lohnsteuerkarte

    Große Kreisstadt Crailsheim

    Marktplatz 1
    74564 Crailsheim
    Telefon: 07951/403-0
    Fax: 07951/403-1400

    Öffnungszeiten Rathaus:

    Montag-Freitag:
    Donnerstag:        

      7.30 - 12.00 Uhr
      7.30 - 12.00 Uhr
    13.00 - 17.30 Uhr 

     

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:

    Montag-Mittwoch:
    Donnerstag:
    Freitag:
    Samstag:

    7.30 - 17.00 Uhr
    7.30 - 17.30 Uhr
    7.30 - 12.00 Uhr
    9.00 - 12.00 Uhr

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