






Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (gemäß Artikel 116 Abs.1 des Grundgesetzes), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Ein Personalausweis ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach (ab dem 24. Geburtstag) 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Der Personalausweis kann im Bürgerbüro des Rathauses (Hauptbau), Marktplatz 1, beantragt werden.
Bürgerbüro
Tel.: 07951/403-1300
Fax: 07951/403-1264
Regulärer Antrag auf Neuausstellung eines Personalausweises
Eilantrag auf Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises
Nähere Infos zum neuen Personalausweis finden Sie hier...
Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt 28,80,-- € (unter dem 24. Lebensjahr 22,80,--€). Die Gebühr für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises beträgt 10,-- €.
Der ausweispflichtige Bürger muss stets über einen gültigen Personalausweis oder Reisepass verfügen. Nur so kann er ein Ordnungswidrigkeitsverfahren vermeiden.