






Für Grenzübertritte von Kindern ab Geburt bis zum 12. Lebensjahr ist ein Kinderreisepass erforderlich. Antragsteller sind die Eltern, die beide ihre Personalausweise oder Reisepässe zur Antragstellung vorlegen müssen. Eine eventuelle Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die Zustimmung des Elternteils erforderlich, dem die elterliche Sorge übertragen wurde. Der entsprechende Beschluss des Vormundschaftsgerichtes ist im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. Soweit über die elterliche Sorge im Rahmen eines Urteils entschieden wurde, ist die Rechtskraft nachzuweisen.
Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Betreuer beauftragt, ist dessen Zustimmung erforderlich. Der Betreuerausweis ist mitzubringen.
Für den Kinderreisepass ist ein biometriegeeignetes Lichtbild (35x45 mm) erforderlich- unabhängig vom Alter des Kindes; ebenso muss die Größe und Augenfarbe angegeben werden. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen den Antrag selbst unterschreiben.
Wichtiger Hinweis:
Genauere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes.
Ab dem 1.11.2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden.
Für die Beantragung des Kinderreisepasses benötigen Sie einen Antrag, den Sie am Seitenende zum Ausdruck erhalten.
Bürgerbüro
Tel.: 07951/403-300
Fax: 07951/403-264
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,-- €.