Geburten

 

 

Beurkundung eines Neugeborenen

 

Mitzubringen sind:

 

Die Eltern sind verheiratet

  • Geburtsurkunde der Eltern
  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

 

Die Eltern sind nicht verheiratet

  • Geburtsurkunde der Eltern
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgeerklärung

 

Die Mutter ist geschieden

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Scheidungsurteil

 

Die Mutter ist verwitwet

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Sterbeurkunde des Ehegatten

 

Die Eltern sind ausländische Staatsangehörige

  • Reisepass des ausländischen Elternteils oder Reiseausweise oder Ausweisersatz (Duldung)
  • Beide Elternteile müssen wegen der Namensbestimmung des Kindes im Standesamt erscheinen

 

Falls Religion des Kindes eingetragen werden soll

  • Taufbescheinigung

 

Bei Aussiedlern zusätzlich

Vertriebenenausweis, Registrierschein, Bescheinigung über evtl. Namensänderungen der Eltern des Kindes.

 

 

Vaterschaftsanerkennung

Fragen Sie bitte im Standesamt nach, welche Unterlagen Sie hierzu benötigen.

 

 

Namensänderung für Kinder

Unter welchen Voraussetzungen Namensänderungen möglich und welche Unterlagen hierzu erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

 

Wo?

Alle Beurkundungen im Zusammenhang mit Neugeborenen werden vom Standesamt des Fachbereichs Ordnung und Bürgerdienste im Rathaus, Marktplatz 1 vorgenommen. Sie erhalten hier auch eine Antwort auf alle Fragen.

 

Wen kann ich anrufen oder eine E:Mail senden?

Angela Wenzelburger    Tel. 403-1118  Email

Sabine Netzel               Tel. 403-1315  Email

Telefax  403-1265

 

Große Kreisstadt Crailsheim

Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Telefon: 07951/403-0
Fax: 07951/403-1400

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag-Freitag:
Donnerstag:        

  7.30 - 12.00 Uhr
  7.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr 

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montag-Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:

7.30 - 17.00 Uhr
7.30 - 17.30 Uhr
7.30 - 12.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr

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