






Beurkundung eines Neugeborenen
Mitzubringen sind:
Die Eltern sind verheiratet
Die Eltern sind nicht verheiratet
Die Mutter ist geschieden
Die Mutter ist verwitwet
Die Eltern sind ausländische Staatsangehörige
Falls Religion des Kindes eingetragen werden soll
Bei Aussiedlern zusätzlich
Vertriebenenausweis, Registrierschein, Bescheinigung über evtl. Namensänderungen der Eltern des Kindes.
Vaterschaftsanerkennung
Fragen Sie bitte im Standesamt nach, welche Unterlagen Sie hierzu benötigen.
Namensänderung für Kinder
Unter welchen Voraussetzungen Namensänderungen möglich und welche Unterlagen hierzu erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Alle Beurkundungen im Zusammenhang mit Neugeborenen werden vom Standesamt des Fachbereichs Ordnung und Bürgerdienste im Rathaus, Marktplatz 1 vorgenommen. Sie erhalten hier auch eine Antwort auf alle Fragen.
Angela Wenzelburger Tel. 403-1118 Email
Sabine Netzel Tel. 403-1315 Email
Telefax 403-1265