






Anmeldung der Eheschließung
Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung Ihrer Eheschließung einen Termin. Somit können längere Wartezeiten vermieden werden. Welche Unterlagen Sie zur Anmeldung benötigen, erfahren Sie bei Ihrer Terminvereinbarung.
Trauungen an Samstagen:
möglich nach Vereinbarung
Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland
Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen bei bestimmten Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Die Frage, ob ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen ist, klären Sie bitte mit der Auslandsvertretung des jeweils in Frage kommenden Eheschließungsstaates. Welche Unterlagen Sie für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfragen Sie bitte im Standesamt Crailsheim.
Antrag auf Anerkennung ausländischer Scheidungen
Damit die im Ausland erfolgte Scheidung eines Deutschen auch im Inland als Scheidung gültig ist, ist die Anerkennung dieses ausländischen Scheidungsurteils durch das Oberlandesgericht bzw. durch die Standesamtsaufsicht erforderlich. Für dieses Anerkennungsverfahren ist die Vorlage des Originals des rechtskräftigen ausländischen Scheidungsurteils (mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers), sowie die Heiratsurkunde erforderlich.
Wiederannahme oder Hinzufügung eines früher geführten Namens nach Scheidung
Auch hier empfiehlt sich eine telefonische Anfrage beim Standesamt darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Alle Handlungen im Zusammenhang mit einer Eheschließung werden vom Standesamt im Rathaus, Marktplatz 1 vorgenommen. Sie erhalten hier auch eine Antwort auf alle Fragen.
Gebührenpflichtige Parkmöglichkeiten gibt es in der Rathaus-Tiefgarage (Navigationsgerät: Schloßplatz 4).
Margit Fuchs - Tel. 403-1120 - Email
Angela Wenzelburger - Tel. 403-1118 - Email
Irene Henkelmann - Tel. 403-1119 - Email
Telefax 403-1265