Weitere standesamtliche Dinge

     

    Namensänderung, Namensangleichung

    • Deutsche Staatsangehörige können ihren Vor- und Familiennamen der deutschen Schreibweise angleichen sowie den Vatersnamen ablegen. 
    • Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetzes sind, können eine Namenserklärung nach § 94 BVFG abgeben und somit ihre Vor- und Familiennamen in eine deutschsprachige Form bringen, sowie ihren "Vatersnamen" ablegen.  

    Bitte erkundigen Sie sich vorher telefonisch oder durch persönliche Vorsprache, welche Unterlagen vorzulegen sind.

     

     

    Kirchenaustritt

     

    An Urkunden sind lediglich ein Personalausweis oder ein Reisepass erforderlich. Der Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig. Die Gebühren dafür betragen pro Person 50 €. Kinder von 12 bis 14 Jahren müssen den Austritt selbst erklären, bedürfen dazu aber der Zustimmung der Eltern. Kinder ab 14 Jahren können den Austritt alleine, also ohne Zustimmung der Eltern erklären. Die Lohnsteuerkarte wird beim Standesamt nicht benötigt, kann aber für die anschließende Änderung durch das Einwohnermeldeamt mitgebracht werden.

     

     

    Berichtigung von Personenstandseintragungen

     

    Personenstandseinträge, die unrichtig oder unvollständig sind, können in der Regel nur durch das zuständige Amtsgericht berichtigt werden. In gesetzlich genau geregelten Fällen kann die Berichtigung auch der Standesbeamte in eigener Zuständigkeit vornehmen. In allen Fällen sollten Sie Ihren Berichtigungsantrag aber beim Standesamt einreichen. Wir sind Ihnen auch gerne bei der Formulierung behilflich.

     

     

    Urkundenausstellung

     

    Geburtsurkunden

     Tel. 403-1119

    Eheurkunden

     Tel. 403-1119

    Sterbeurkunden

     Tel. 403-1119

     

    Sie erhalten vom Standesamt für alle Personenstandsfälle, die sich in Crailsheim ereignet haben, folgende Urkunden:

    • Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister (12 €)
    • Eheurkunden (12 €)
    • Sterbeurkunden (12 €)
    • Weiter erhalten Sie auch Auskunft über Ihre Geburtszeit (10 €)
      sowie Hilfe bei der Ahnenforschung (20 bis 60 â‚¬)

     

     

    Berechtigt, eine Urkunde beim Standesamt anzufordern, sind alle Personen, die in der angeforderten Urkunde eingetragen sind: 

     

    Geburtsurkunde: Kind und Eltern

    Sterbeurkunde: Verheiratete Ehegatten

     

    Andere Personen können eine Urkunde nur anfordern, wenn sie eine Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises der eingetragenen Person vorlegen. Die Urkunden sind als Fax mit Unterschrift unter der Nr. 07951/403-1265 oder schriftlich unter folgender Adresse anzufordern: Standesamt Crailsheim, Markplatz 1, 74564 Crailsheim.  

    Große Kreisstadt Crailsheim

    Marktplatz 1
    74564 Crailsheim
    Telefon: 07951/403-0
    Fax: 07951/403-1400

    Öffnungszeiten Rathaus:

    Montag-Freitag:
    Donnerstag:        

      7.30 - 12.00 Uhr
      7.30 - 12.00 Uhr
    13.00 - 17.30 Uhr 

     

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:

    Montag-Mittwoch:
    Donnerstag:
    Freitag:
    Samstag:

    7.30 - 17.00 Uhr
    7.30 - 17.30 Uhr
    7.30 - 12.00 Uhr
    9.00 - 12.00 Uhr

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