Weitere standesamtliche Dinge

     

    Namensänderung, Namensangleichung

    • Deutsche Staatsangehörige können ihren Vor- und Familiennamen der deutschen Schreibweise angleichen sowie den Vatersnamen ablegen. 
    • Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind, können eine Namenserklärung nach § 94 BVFG abgeben und somit ihre Vor- und Familiennamen in eine deutschsprachige Form bringen, sowie ihren "Vatersnamen" ablegen.  

    Bitte erkundigen Sie sich vorher telefonisch oder persönlich welche Unterlagen vorzulegen sind.

     

     

    Kirchenaustritt

     

    An Urkunden sind lediglich ein Personalausweis oder ein Reisepass erforderlich. Der Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig. Die Gebühren dafür betragen pro Person 50 €. Kinder von 12 bis 14 Jahren müssen den Austritt selbst erklären, bedürfen dazu aber der Zustimmung der Eltern. Kinder ab 14 Jahren können den Austritt alleine, also ohne Zustimmung der Eltern erklären. Eine Änderung der "Lohnsteuerkarte" muss nach dem Austritt beim zuständigen Finanzamt vorgenommen werden.

     

     

    Berichtigung von Personenstandseintragungen

     

    Personenstandseinträge, die unrichtig oder unvollständig sind, können in der Regel nur durch das zuständige Amtsgericht berichtigt werden. In gesetzlich genau geregelten Fällen kann die Berichtigung auch der Standesbeamte in eigener Zuständigkeit vornehmen. In allen Fällen bearbeitet das Standesamt Ihren Berichtigungsantrag. Wir sind auch gerne bei der Formulierung behilflich.

     

     

    Urkundenausstellung

    Geburtsurkunden

     Tel. 403-1119

    Eheurkunden

     Tel. 403-1117

    Sterbeurkunden

     Tel. 403-1117

    Lebenspartnerschaftsurkunde

     Tel. 403-1117

     

    Sie erhalten vom Standesamt für alle Personenstandsfälle, die sich in Crailsheim ereignet haben, folgende Urkunden:

    • Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister (12 €)
    • Eheurkunden oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (12 €)
    • Sterbeurkunden oder beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister (12 €)
    • Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister (12 €)
    • Weiter erhalten Sie auch Auskunft über Ihre Geburtszeit (10 €)
      sowie Hilfe bei der Ahnenforschung (20 bis 60 â‚¬)

     

     

    Berechtigt, eine Urkunde beim Standesamt anzufordern, sind alle Personen, die in der angeforderten Urkunde eingetragen sind

     

    Geburtsurkunde: Kind und Eltern

    Sterbeurkunde: Verheiratete Ehegatten

     

    Andere Personen können eine Urkunde nur anfordern, wenn sie eine Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises der eingetragenen Person vorlegen. Die Urkunden sind als Fax mit Unterschrift unter der Nr. 07951/403-1265 oder schriftlich unter folgender Adresse anzufordern: Stadtverwaltung Crailsheim, Standesamt und Soziales, Markplatz 1, 74564 Crailsheim.  

     

     

    Personenstandsurkunde

    Große Kreisstadt Crailsheim

    Marktplatz 1
    74564 Crailsheim
    Telefon: 07951/403-0
    Fax: 07951/403-1400

    Öffnungszeiten Rathaus:

    Montag-Freitag:
    Donnerstag:        

      7.30 - 12.00 Uhr
      7.30 - 12.00 Uhr
    13.00 - 17.30 Uhr 

     

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:

    Montag-Mittwoch:
    Donnerstag:
    Freitag:
    Samstag:

    7.30 - 17.00 Uhr
    7.30 - 17.30 Uhr
    7.30 - 12.00 Uhr
    9.00 - 12.00 Uhr

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