






Namensänderung, Namensangleichung
Bitte erkundigen Sie sich vorher telefonisch oder persönlich welche Unterlagen vorzulegen sind.
Kirchenaustritt
An Urkunden sind lediglich ein Personalausweis oder ein Reisepass erforderlich. Der Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig. Die Gebühren dafür betragen pro Person 50 €. Kinder von 12 bis 14 Jahren müssen den Austritt selbst erklären, bedürfen dazu aber der Zustimmung der Eltern. Kinder ab 14 Jahren können den Austritt alleine, also ohne Zustimmung der Eltern erklären. Eine Änderung der "Lohnsteuerkarte" muss nach dem Austritt beim zuständigen Finanzamt vorgenommen werden.
Berichtigung von Personenstandseintragungen
Personenstandseinträge, die unrichtig oder unvollständig sind, können in der Regel nur durch das zuständige Amtsgericht berichtigt werden. In gesetzlich genau geregelten Fällen kann die Berichtigung auch der Standesbeamte in eigener Zuständigkeit vornehmen. In allen Fällen bearbeitet das Standesamt Ihren Berichtigungsantrag. Wir sind auch gerne bei der Formulierung behilflich.
Urkundenausstellung
Geburtsurkunden | Tel. 403-1119 |
Eheurkunden | Tel. 403-1117 |
Sterbeurkunden | Tel. 403-1117 |
Lebenspartnerschaftsurkunde | Tel. 403-1117 |
Sie erhalten vom Standesamt für alle Personenstandsfälle, die sich in Crailsheim ereignet haben, folgende Urkunden:
Berechtigt, eine Urkunde beim Standesamt anzufordern, sind alle Personen, die in der angeforderten Urkunde eingetragen sind
Geburtsurkunde: Kind und Eltern
Sterbeurkunde: Verheiratete Ehegatten
Andere Personen können eine Urkunde nur anfordern, wenn sie eine Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises der eingetragenen Person vorlegen. Die Urkunden sind als Fax mit Unterschrift unter der Nr. 07951/403-1265 oder schriftlich unter folgender Adresse anzufordern: Stadtverwaltung Crailsheim, Standesamt und Soziales, Markplatz 1, 74564 Crailsheim.