






Der Weg zum Standesamt
Jeder Sterbefall, der sich im Stadtgebiet von Crailsheim ereignet, ist spätestens 3 Werktage nach dem Todestag dem Standesamt des Fachbereichs Ordnungsamt und Bürgerdienste der Stadtverwaltung anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Für die Stadt Crailsheim und die Stadtteile ist dies das Standesamt im 1. Stock des Rathauses.
Ist der Tod im Krankenhaus oder in einer Einrichtung (Alten- und Pflegeheim) eingetreten, so erfolgt die schriftliche Todesanzeige durch die dortige Verwaltung. Ansonsten ist der Tod mündlich durch einen der nächsten Angehörigen (Ehegatte oder Kinder) oder durch einen bevollmächtigten Bestatter beim Standesamt anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen für die Beurkundung
Für die Eintragung eines Sterbefalls in das Sterbebuch sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Zusätzlich für unverheiratete Verstorbene
Zusätzlich für verheiratete Verstorbene
Zusätzlich für verwitwete oder geschiedene Verstorbene
Wie Verheiratete, aber zusätzlich Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Scheidungsurteil
Zusätzlich für ausländische Staatsangehörige
Wieviel Urkunden werden benötigt?
Die Gebühr pro Urkunde beträgt 12 Euro.
Gebührenfrei sind Urkunden für:
Ramona Marzin - Tel. 403-1117 - Email
Angelika Müller - Tel. 403-1211 - Email
Telefax 403-1265