Sterbefall

Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

 

Der Weg zum Standesamt

 

Jeder Sterbefall, der sich im Stadtgebiet von Crailsheim ereignet, ist spätestens 3 Werktage nach dem Todestag dem Standesamt des Fachbereichs Ordnungsamt und Bürgerdienste der Stadtverwaltung anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Für die Stadt Crailsheim und die Stadtteile ist dies das Standesamt im 1. Stock des Rathauses.

 

Ist der Tod im Krankenhaus oder in einer Einrichtung (Alten- und Pflegeheim) eingetreten, so erfolgt die schriftliche Todesanzeige durch die dortige Verwaltung. Ansonsten ist der Tod mündlich durch einen der nächsten Angehörigen (Ehegatte oder Kinder) oder durch einen bevollmächtigten Bestatter beim Standesamt anzuzeigen.

   

Erforderliche Unterlagen für die Beurkundung

 

Für die Eintragung eines Sterbefalls in das Sterbebuch sind folgende Unterlagen mitzubringen:

 

  • Personalausweis des Anzeigenden
  • Sterbefallanzeige des Krankenhauses oder des Alten- und Pflegeheims
  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Nachweis über letzten Wohnsitz des Verstorbenen

 

Zusätzlich für unverheiratete Verstorbene

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen

 

Zusätzlich für verheiratete Verstorbene

  • Eheurkunde der letzten Ehe oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

 

Zusätzlich für verwitwete oder geschiedene Verstorbene

 

Wie Verheiratete, aber zusätzlich Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Scheidungsurteil

 

Zusätzlich für ausländische Staatsangehörige

  • Reisepass

 

Wieviel Urkunden werden benötigt?

 

Die Gebühr pro Urkunde beträgt 12 Euro.  

  

Gebührenfrei sind Urkunden für:

  • Bescheinigung für Bestattung
  • Gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung
  • Landwirtschaftliche Alterskasse
  • Gesetzliche Altersrente (LVA, BfA)
  • Beantragung von Witwenrente
  • Abmeldung von Witwenrente

  

Wen kann ich anrufen oder eine E-Mail senden?

Ramona Marzin - Tel. 403-1117 - Email

Angelika Müller - Tel. 403-1211 - Email

Telefax  403-1265

 

Große Kreisstadt Crailsheim

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74564 Crailsheim
Telefon: 07951/403-0
Fax: 07951/403-1400

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