Grundsicherungsleistungen

 

 

Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).

 

Antragsberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,

  • die die Altersgrenze erreicht haben oder
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

 

Träger der Grundsicherung im Kreis Schwäbisch Hall ist das Landratsamt Schwäbisch Hall.

 

 

 

Wo?

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung muss schriftlich beim Sozialamt im Landratsamt Schwäbisch Hall beantragt werden. Antragsformulare auf Grundsicherungsleistungen erhalten Sie beim Sachgebiet Standesamt und Soziales im Rathausneubau, Marktplatz 1, Zimmer 1.27 oder direkt auf der Internetseite des Landratsamtes Schwäbsich Hall.

 

Ihren ausgefüllten Antrag können Sie im Sachgebiet Standesamt und Soziales wieder abgeben oder direkt an das Landratsamt Schwäbisch Hall, Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall, senden.

 

 

Wen kann ich anrufen oder eine E-Mail senden?

Sabine Netzel - Tel. 403-1315 - E-Mail

Johannes Hager - Tel. 403-1159 - E-Mail

Angelika Müller - Tel. 403-1211 - E-Mail

 

Telefax  403-1265

 

Große Kreisstadt Crailsheim

Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Telefon: 07951/403-0
Fax: 07951/403-1400

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag-Freitag:
Donnerstag:        

  7.30 - 12.00 Uhr
  7.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr 

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

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