Grundsicherungsleistungen

 

Am 01. Januar 2002 ist das Grundsicherungsgesetz in Kraft getreten. Die Grundsicherung ist eine neue soziale Leistung. Sie soll älteren bzw. medizinisch bedingt dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen den notwendigen Lebensunterhalt sichern. Die Grundsicherung setzt Bedürftigkeit voraus.

 

Träger der Grundsicherung im Kreis Schwäbisch Hall ist das Landratsamt Schwäbisch Hall.

 

Antragsberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,

  • die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind und bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

Wo?

Der Antrag auf Grundsicherungsleistungen kann beim Sachgebiet Standesamt + Soziales + Bestattungen + Rente des Fachbereichs Ordnung und Bürgerdienste im Rathaus, Marktplatz 1 gestellt werden.

 

Wen kann ich anrufen oder eine E-Mail senden?

Frau Wenzelburger  Tel. 403-1118  Email

Frau Netzel             Tel. 403-1315  Email

Telefax  403-1265

 

Große Kreisstadt Crailsheim

Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Telefon: 07951/403-0
Fax: 07951/403-1400

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag-Freitag:
Donnerstag:        

  7.30 - 12.00 Uhr
  7.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr 

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montag-Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:

7.30 - 17.00 Uhr
7.30 - 17.30 Uhr
7.30 - 12.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr

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