






Am 01. Januar 2002 ist das Grundsicherungsgesetz in Kraft getreten. Die Grundsicherung ist eine neue soziale Leistung. Sie soll älteren bzw. medizinisch bedingt dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen den notwendigen Lebensunterhalt sichern. Die Grundsicherung setzt Bedürftigkeit voraus.
Träger der Grundsicherung im Kreis Schwäbisch Hall ist das Landratsamt Schwäbisch Hall.
Antragsberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,
Der Antrag auf Grundsicherungsleistungen kann beim Sachgebiet Standesamt + Soziales + Bestattungen + Rente des Fachbereichs Ordnung und Bürgerdienste im Rathaus, Marktplatz 1 gestellt werden.