






Befreit von der Rundfunkgebührenpflicht (Hörfunk und Fernsehen) werden auf Antrag
Der Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung kann beim Sachgebiet Standesamt + Soziales + Bestattungen + Rente des Fachbereichs Ordnung und Bürgerdienste im Rathaus, Marktplatz 1 gestellt werden.
Bürgerbüro
Tel.: 07951/403-1300
Fax: 07951/403-1264