






Die Versorgungsämter in Baden-Württemberg stellen auf Antrag das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest.
Beträgt der Grad der Behinderung wenigstens 50, erhält der Antragsteller einen Schwerbehindertenausweis, auf dessen Rückseite die gegebenenfalls zustehenden Merkzeichen eingetragen werden. Die Feststellungen des Versorgungsamtes sind Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können.
Der Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist im Bürgerbüro im Rathaus, Marktplatz 1 erhältlich.
Bürgerbüro
Tel.: 07951/403-1300
Fax: 07951/403-1264