






Die Sozialhilfe ist das unterste soziale Netz in der Bundesrepublik Deutschland. Sie greift nur dann ein, wenn ein Hilfesuchender nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt und den seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen aus eigenen Kräften zu bestreiten oder sich in einer besonderen Notlage wie Krankheit oder Behinderung befindet und auch aus den vorgelagerten Sicherungssystemen oder von anderen keine ausreichende Hilfe erhält. Träger der Sozialhilfe im Kreis Schwäbisch Hall ist das Landratsamt Schwäbisch Hall.
Der Antrag auf Sozialhilfe ist beim Sachgebiet Standesamt + Soziales + Bestattungen + Rente des Fachbereichs Ordnung und Bürgerdienste im Rathaus, Marktplatz 1 zu stellen oder direkt beim zuständigen Landratsamt in Schwäbisch Hall, Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall.
rebekka.meisinger(at)crailsheim.deFrau Netzel Tel. 403-1315 Email
Telefax 403-1265