






Sozialhilfe ist kein Almosen für betroffene Menschen, sondern eine gesetzlich verankerte Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein. Sozialhilfe soll nicht nur Armut verhindern, sondern dem Empfänger eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht.
Folgende Leistungen der Sozialhilfe für die unterschiedlichsten Lebenslagen sollen betroffenen Menschen helfen:
Alles Wissenswerte rund um die oben aufgelisteten Leistungen aus der Sozialhilfe finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Gewährung einer einmaligen Leistung gemäß § 31 SGB XII oder gemäß §§ 3, 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder für Bekleidung oder Brennstoffe, wie Kohle oder Heizöl, oder für eine der oben stehenden Hilfen müssen Sie schriftlich beim Sozialamt im Landratsamt Schwäbisch Hall beantragen. Antragsformulare auf Gewährung einer einmaligen Leistung erhalten Sie beim Sachgebiet Standesamt und Soziales im Rathausneubau, Marktplatz 1, Zimmer 1.27 oder direkt auf der Internetseite des Landratsamtes Schwäbisch Hall.
Ihren ausgefüllten Antrag auf Gewährung einer einmaligen Leistung können Sie im Sachgebiet Standesamt und Soziales wieder abgeben oder direkt an das Landratsamt Schwäbsich Hall, Sozialamt, Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall, senden.