






Wohngeld ist ein von Bund und den Ländern getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum. Einkommensschwächere Haushalte sollen damit in die Lage versetzt werden, die Kosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum zu tragen. Die Höhe des Wohngeldes ist grundsätzlich abhängig vom Einkommen, den zuschussfähigen Wohnkosten und der Haushaltsgröße. Wohnkosten sind nur insoweit zuschussfähig, als sie bestimmte Höchstbeträge nicht überschreiten. Wohngeld wird als allgemeiner Mietzuschuss (für Mieter) oder Lastenzuschuss (für Haus- und Wohnungseigentümer) nur auf Antrag gewährt. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, sofern der Antragsteller die Voraussetzungen erfüllt.
Der Antrag auf Wohngeld ist beim Sachgebiet Standesamt + Soziales + Bestattungen + Rente des Fachbereichs Ordnung und Bürgerdienste im Rathaus, Marktplatz 1 zu stellen oder direkt beim zuständigen Landratsamt in Schwäbisch Hall, Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall.