Bestattungen

Grabfeld im Crailsheimer Hauptfriedhof

 

 

Bei Eintritt eines Todesfalles kommen auf die Hinterbliebenen – in ohnehin schon schweren Stunden – eine Reihe von organisatorischen Dingen zu.

 

Tritt der Todesfall in der Wohnung ein, so muss zunächst ein Arzt (Notarzt) benachrichtigt werden, um die Todesbescheinigung auszustellen. Hierzu benötigt der Arzt den Personalausweis des Verstorbenen. Sofern der Tod in einem Krankenhaus einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung eintritt, kümmert sich die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung um die Ausstellung der Todesbescheinigung.

 

Im Folgenden empfiehlt es sich, ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Das Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag die erforderlichen Formalitäten und einige andere wichtigen Angelegenheiten erledigen:

 

  • Anzeige des Sterbefalles und Beantragung der Ausstellung der Sterbeurkunde beim Standesamt, des Sterbeortes,
  • Überführung des Verstorbenen zum Friedhof,
  • Terminabstimmung und Benachrichtigung des zuständigen Geistlichen für die Trauerfeier,
  • Bereitstellung von Textmustern für einen Trauerbrief oder eine Traueranzeige,
  • Anzeige des Todes bei der Krankenkasse, bei der Sterbekasse und bei Versicherungen
  • Druck und Versand von Trauerbriefen und –anzeigen,
  • unter Umständen auch die Einziehung von Versicherungsleistungen, die anlässlich des Sterbefalls fällig werden.
     

  

Die Bestattung des Verstorbenen soll in Crailsheim erfolgen?

 

Folgende Grabarten können ausgewählt werden

 

1. Reihengräber für Erdbestattungen

2. Reihengräber für Urnenbestattungen

3. Wahlgräber für Erdbestattungen

4. Wahlgräber für Urnenbestattungen

5. Anonymes Urnengrabfeld

6. Kindergräber

7. Rasengräber

8. Grabstätte für Tod- und Fehlgeburten

9. Muslimisches Grabfeld

 

Zusätzlich besteht im Hauptfriedhof die Möglichkeit schon zu Lebzeiten ein Nutzungsrecht an einem Wahlgrab zu erwerben. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass man in Crailsheim wohnt.

 

Die wesentlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Grabstätten sind:

 

In einem Reihengrab für eine Erdbestattung darf nur eine einzelne Erdbestattung erfolgen. Die Lage dieser Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung bestimmt, eine Wahlmöglichkeit besteht nicht. Das Grab wird für die Dauer von 25 Jahren überlassen; eine Verlängerung dieses Verfügungsrechtes ist nicht möglich. Die Beisetzung einer Urne in einem bereits vorhandenen Reihengrab ist innerhalb der ersten zehn Jahre möglich.

 

In einem Reihengrab für eine Urnenbestattung kann nur eine einzelne Urne bestattet werden. Die Lage dieser Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung bestimmt, eine Wahlmöglichkeit besteht nicht. Nach Ablauf der 15-jährigen Ruhezeit ist eine Verlängerung des Verfügungsrechtes nicht möglich.

 

Bei Wahlgräbern für Erdbestattungen wird ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren erworben. Nach Ablauf dieser Zeit kann das Nutzungsrecht weiter verlängert werden, sofern Belange der Friedhofsplanung nicht entgegenstehen. In bestimmten Friedhofsbereichen ist auch eine Tieferlegung möglich. In Wahlgräbern für Erdbestattungen können auch Urnen beigesetzt werden.

 

In Wahlgräbern für Urnenbestattungen können bis zu vier Urnen bestattet werden. Nach Ablauf der 30-jährigen Nutzungszeit ist eine Verlängerung möglich, sofern Belange der Friedhofsplanung nicht entgegenstehen.

 

Im Anonymen Urnengrab erfolgt die Beisetzung in einer Rasenfläche (anonymes Urnengemeinschaftsfeld). Nur die Friedhofsverwaltung kennt den genauen Ort - das Grab bleibt auf jeden Fall ungekennzeichnet. Am Gedenkstein können Blumen abgelegt werden. 

 

Kindergrabstätten werden eingerichtet für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.

 

Rasengräber: Es gibt Rasenreihengräber und Rasenwahlgräber (Bestimmungen siehe "Reihengrab/Erdbestattungen" sowie "Wahlgrab/Erdbestattungen"). Die Pflege des Grabes erfolgt durch die Stadt. Das Setzen von Grabsteinen oder von Grabkissen ist möglich.

 

Grabstätte für Tod- und Fehlgeburten: Die Bestattung erfolgt in einer Rasenfläche. An einem Gemeinschaftsgedenkstein können Blumen abgelegt werden.

 

Muslimisches Grabfeld: Hier können Bestattungen nach islamischen Glaubensbestimmungen vorgenommen werden.

 

 

Verhalten auf den Friedhöfen

  • Kinder unter 10 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener betreten
  • Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadtverwaltung.
  • Die Grabmale und die sonstigen Anlagen sind dauernd in gutem und verkehrssicherem sowie würdigem Zustand zu halten und entsprechend zu pflegen.
  • Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten der Verfügungsberechtigte, bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.
  • Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.
  • Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Belegung hergerichtet sein.
  • Bitte teilen Sie als Nutzungsberechtigter bei Wohnungswechsel der Friedhofsverwaltung stets die neue Anschrift mit.

 

 

Zur Wahrung der Würde des Friedhofes ist insbesondere nicht gestattet:

  • Die Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühlen, zu befahren.
  • Während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen.
  • Die Friedhöfe und ihre Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Pflanzungen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten.
  • Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde.
  • Abraum außerhalb dafür bestimmter Stellen abzulagern.
  • Waren und gewerbliche Dienste anzubieten.
  • Ohne Auftrag gewerbsmäßig zu fotografieren.
  • Druckschriften zu verteilen.

  

Unsere zwölf Friedhöfe

Nähere Informationen für Teilnehmer an Beerdigungen finden Sie hier...

 

Was ist nach der Bestattung zu tun?

 

Renten

 

Gesetzliche Renten

 

Wenn der Verstorbene gesetzliche Altersrente erhalten hat

Der Tod eines Rentenempfängers ist baldmöglichst der Rentenversicherung mitzuteilen. Anträge hierzu sind bei der Post erhältlich. Eine gebührenfreie Urkunde der Abmeldung der Altersrente erhalten Sie beim Standesamt.

 

Wenn der Verstorbene noch erwerbstätig war

War der Verstorbene noch erwerbstätig, so übernimmt sein Arbeitgeber die Abmeldung über die Krankenkasse. Damit ist zugleich die Abmeldung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung erledigt.

 

 

Witwenrente

 

Den Antrag auf Witwenrente erhalten Sie beim Sachgebiet Standesamt und Soziales im 1. OG des Rathausneubau. Weitere Auskünfte auch unter Telefon 407951/403-1211, -1315, -1159 erhalten. Eine gebührenfreie Urkunde zur Beantragung der Witwenrente erhalten Sie im Standesamt.

 

 

Kriegsrente

 

Bezog der Verstorbene Kriegsrente oder die Verstorbene Kriegswitwenrente, ist umgehend eine Anzeige beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich.

 

 

Krankenversicherung

 

Weiterhin ist die zuständige Krankenversicherung unter Vorlage der vom Standesamt ausgestellten gebührenfreien Sterbeurkunde zu informieren. Wenden Sie sich hierzu an die entsprechende Krankenkasse des Verstorbenen.

 

 

Versicherungen

 

In bestimmten Fällen ist die private Unfallversicherung, eine Privat-Sterbekasse oder bei einer Lebensversicherung die zuständige Versicherung vom Todesfall zu informieren. Oftmals wird von dort eine Sterbeurkunde des Versicherten als Beweis verlangt, diese ist gebührenpflichtig. Sie erhalten sie vom Standesamt. Daneben sind auch andere Versicherungen wie z.B. die Privathaftpflicht-, Rechtschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vom Todesfall zu unterrichten, damit ggf. für den die Nachfolge antretenden Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz weiterhin aufrechterhalten werden kann.

 

 

Mitgliedschaften

 

War der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer Partei oder in einem Berufsverband, so ist auch dort der Tod zu melden. War der Verstorbene aktives Mitglied, sollte die Vereins- bzw. Verbandsleitung rechtzeitig vom Tode ihres Mitgliedes informiert werden, da üblicherweise eine Abordnung an der Bestattung teilnehmen möchte und (bei besonders verdienstvoller Tätigkeit) eine Trauerrede gehalten wird.

 

 

Sonstige Erledigungen

 

Banken, Sparkassen oder des Postscheckamt, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, sind zu verständigen. Sofern keine Kontovollmacht durch einen Angehörigen bestand, sind Zahlungen nur dann möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein des zuständigen Notariats vorlegt. Erkundigen Sie sich über die genauere Vorgehensweise bei der betreffenden Bank. Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder Kündigungsmitteilungen an den Wohnungsvermieter sowie für den Bezug von Strom, Gas, Wasser, Telefon oder sonstiger Verpflichtungen des Verstorbenen (Zeitungsabonnement, Buch-, oder Zeitschriftenclub usw.) erforderlich sind. Ebenso müssen Radio- und Fernsehgeräte bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abgemeldet werden.

 

 

Tipp

 

Es empfiehlt sich, seine Angelegenheiten zu Lebzeiten rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte vor allem dann geschehen, wenn man allein und ohne Kinder oder unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt. Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten / Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Ein notariell beurkundetes Testament ist in den Fällen ratsam, wo Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen vorhanden ist, so dass sichergestellt ist, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigt hat. Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Hier gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Auch bei Vorabinformationen empfiehlt sich der Gang zum Notar. Dieser befindet sich in Crailsheim, Lange Straße 38, Telefon 94610. Wird ein handgeschriebenes Testament des Erblassers gefunden, ist dies von den Angehörigen umgehend dem zuständigen Notariat auszuhändigen.

 

Um das Alleinsein besser bewältigen zu können, stehen zahlreiche Seniorengruppen mit interessanten Angeboten zur Auswahl. Informationen erhalten Sie beim Seniorenbüro, Spitalstraße 2a, Crailsheim, Telefon 07951 / 96 36 97.

 

Wo?

Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sterbefällen und Bestattungen können vom Standesamt im Rathaus, Marktplatz 1, erledigt werden. Sie erhalten hier auch eine Antwort auf alle Fragen.

 

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Wen kann ich anrufen oder eine E-Mail senden?

Irene Henkelmann - Tel. 403-1119 - E-Mail

Marion Hornung - Tel. 403-1117 - E-Mail

Telefax  403-1265

 

Große Kreisstadt Crailsheim

Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Telefon: 07951/403-0
Fax: 07951/403-1400

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag-Freitag:
Donnerstag:        

  7.30 - 12.00 Uhr
  7.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr 

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montag-Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:

7.30 - 17.00 Uhr
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7.30 - 12.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr

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