






Infos zum Schüleraustausch
Crailsheim – Worthington
(Stand Dezember 2002)
I. Auswahlverfahren der Bewerber und Wahl des Austauschschülers
Beschlossen vom Gemeinderat am 13. Dezember 2001, Protokoll § 169 ö, auf mehrheitlichen Vorschlag des Worthington-Komitees in dessen Sitzung am 26. April 2001.
Modifiziert zu 6.3 vom Worthington-Komitee am 20. November 2002
1. Vorbemerkungen
1.1 Das Worthington-Komitee hat die Aufgabe, die freundschaftlichen Beziehungen zur amerikanischen Partnerschaft Worthington im Bundesstaat Minnesota aufrecht zu erhalten und zu intensivieren sowie Maßnahmen hierzu in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Crailsheim zu koordinieren.
1.2 Das Worthington–Komitee setzt sich zusammen aus interessierten Bürgern, die sich um die Partnerschaft mit Worthington verdient gemacht sowie ein Interesse an deren Aufrechterhaltung haben. Außerdem gehören ihm Vertreter der Gemeinderatsfraktionen und der Stadtverwaltung an.
1.3 Die Wahl des Austauschschülers fand bisher im Städtefreundschaftskomitee statt. Seit Ende 2000 gibt es für jede der vier Crailsheimer Partnerstädte ein eigenes Komitee. Das Worthington-Komitee ist der offizielle Nachfolger für die Beziehungen zu Worthington.
1.4 Der Gemeinderat übertrug die Auswahl der Bewerber sowie die Wahl des Austauschschülers dem Worthington-Komitee. Nachdem dies keine kommunale Pflichtaufgabe ist, war dies durch entsprechenden Beschluss möglich. Hinsichtlich der Zusammensetzung der Wahlversammlung wird auf die unten gemachten Ausführungen verwiesen.
2. Ausschreibung des Schüleraustausches
2.1 Die Stadtverwaltung informiert das Gymnasium, die Realschulen (auch Werkrealschulen) sowie die beruflichen Schulen im Stadtgebiet über das Schüleraustausch-Programm (Dauer des Aufenthalts, Unterbringung, Kosten, usw.) mit der amerikanischen Partnerstadt Worthington und fordert diese auf, Interessenten zu benennen.
2.2 Die bisherige turnusmäßige Ausschreibung bleibt beibehalten, wobei eine Öffnung im Bedarfsfall (siehe Nr. 2.7.1) ermöglicht wird.
2.2.1 Sofern weniger als drei Bewerbungen vorliegen, werden die anderen Schulen eingebunden (Bedarfsfall).
2.3 Dieses Verfahren wird zunächst für die Dauer von 6 Jahren (bis Schuljahr 2007/2008) erprobt.
2.4 Interessierte Schüler erhalten einen Leitfaden über die Rechte und Pflichten des Austauschschülers, um vor einer Bewerbung die Möglichkeit zu haben, sich zu informieren.
2.5 Bewerben können sich alle Schüler der unter 2.1 genannten Schulen ab der Jahrgangsstufe 9.
2.6 Die Ausschreibung erfolgt jedes Jahr Anfang des Schuljahres in den Schulen.
2.7 Die Bewerber sollen sich bis spätestens Ende Oktober an der Schule bewerben.
2.7.1 Tritt der Bedarfsfall (siehe Nr. 2.2.1) ein, informiert die Schule die Stadtverwaltung, diese bindet dann die anderen Schulen in das Verfahren ein.
2.8 Die Schulen leiten bis Mitte Januar die Namen der Bewerber an die Stadtverwaltung weiter.
2.9 Die Bewerber geben einen Lebenslauf ab, sowie einen Brief, aus dem die Gründe für Ihre Bewerbung ersichtlich sind.
3. Anforderungen an die Bewerber
Die Anforderungen an die Bewerber werden in einem Leitfaden (siehe unten II.) festgehalten. Diese Übersicht ist nicht abschließend.
4. Vorauswahl der Bewerber
4.1 Die Bewerbungsunterlagen werden umgehend nach Eingang bei der Stadtverwaltung, spätestens jedoch bis Ende Januar dem Präsidenten des Worthington-Komitees übergeben.
4.2 Das Worthington-Komitee lädt die Bewerber zur Sitzung ein, in der die Wahl stattfinden wird.
4.3 Die Bewerber werden durch ihre Schule auf die Vorstellung im Worthington-Komitee vorbereitet.
4.4 Den Bewerbern wird von den schulischen Betreuern mitgeteilt, dass sie neben der persönlichen Vorstellung auch die Gründe für ihre Bewerbung mitteilen sollten sowie allgemeine Fragen des Weltgeschehens und kommunale Fragen ansprechen können.
4.5 Die persönliche Vorstellung hat in Form einer Präsentation zu erfolgen.
5. Vorbereitung der Wahl des Austauschschülers
5.1 Das Worthington-Komitee wählt den Austauschschüler. Neben den Mitgliedern des Komitees sind als ebenfalls stimmberechtigt einzuladen:
5.1.1 Der Oberbürgermeister
5.1.2 Der Gemeinderat mit jeweils einem Vertreter pro Fraktion
5.1.3 Die Schulleiter der beteiligten Schulen
5.1.4 Die den Austauschschüler betreuenden Lehrer an den beteiligten Schulen
5.1.5 Diese Zusammensetzung für die Wahl ist die Wahlversammlung.
5.2 Die Bewerber stellen sich dabei Anfang / Mitte Februar der Wahlversammlung vor.
5.3 Die Vorstellung der Bewerber ist öffentlich.
5.4 Anschließend stellen sich alle Bewerber gemeinsam in einer offenen Gesprächsrunde den Fragen der Wahlversammlung.
5.5 Nach Abschluss der offenen Gesprächsrunde geht die Wahlversammlung in die Aussprache.
5.6 Die Aussprache ist nichtöffentlich.
6. Wahl des Austauschschülers
6.1 Nach Beendigung der Aussprache kommt die Wahlversammlung zur Wahl des Austauschschülers.
6.2 Die Wahl findet nichtöffentlich und geheim statt. Die Stadtverwaltung stellt hierzu Stimmzettel mit den Namen der Bewerber zur Verfügung.
6.3 Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Als Verhinderungsvertreter ist gewählt, wer die zweithöchste Stimmenzahl erhält.
6.4 Kann aufgrund von Stimmengleichheit der Austauschschüler, bzw. dessen Verhinderungsvertreter nicht bestimmt werden, erfolgt ein zweiter Wahlgang (Stichwahl).
6.5 Nach Beendigung der Wahl und Feststellung des Wahlergebnisses wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.
6.6 Das Wahlergebnis wird ohne Nennung der Stimmenzahl bekannt gegeben.
7. Aufenthalt von Austauschschülern aus Worthington im Crailsheim
Unterbringung in Gastfamilien
Hierzu wird auf unten III. verwiesen.
II. Leitfaden für Bewerber
Die Stadt Crailsheim verbindet eine seit 1947 bestehende Städtepartnerschaft mit der amerikanischen Stadt Worthington im Bundesstaat Minnesota. Zwischen beiden Städten findet jedes Jahr ein Schüleraustausch statt. Jeweils ein Schüler geht für die Dauer eines Jahres in die Partnerstadt um dort seine Stadt zu vertreten und persönliche Erfahrungen zu sammeln.
Dieser Leitfaden dient dazu, den Bewerbern zum Austauschschüler das Austauschprogramm zu erläutern. Die Bewerber erkennen seinen Inhalt an und sichern im Falle einer Wahl zu, ihn zu beachten.
Bewerben können sich alle Schüler ab der Jahrgangsstufe 9 der beteiligten Crailsheimer Schulen.
Bewerbung und Vorstellung
Die Bewerber müssen sich schriftlich über die Schulen / Betreuungslehrer bewerben. Zu den Bewerbungsunterlagen gehört ein Anschreiben, aus dem die Gründe für die Bewerbung ersichtlich sind sowie ein tabellarischer Lebenslauf.
Die Bewerber müssen sich Anfang Februar im Worthington-Komitee einzeln vorstellen. Die Wahlversammlung (Komitee, Vertreter der Schulen und der Stadt) wählt dann den Austauschschüler.
Die Bewerber haben einzeln zu diesem Anlaß vor der Wahlversammlung eine Präsentation zu halten. Diese ist schriftlich vorzubereiten und dann vorzutragen.
Inhalte der Präsentation sollen sein:
Kurze Vorstellung der Person (Familie, Hobbies, Vereinstätigkeiten usw.)
Informationen zur Bewerbung, insbesondere:
Warum habe ich mich beworben?
Was erwarte ich von einem einjährigen Auslandsaufenthalt?
Was weiß ich über die Partnerschaft mit Worthington?
Was kann ich zur aktuellen Kommunalpolitik in Crailsheim berichten?
Anschließend findet eine offene Gesprächsrunde statt, in der sich alle Bewerber gemeinsam den Fragen der Wahlversammlung stellen. Die Vorstellung ist öffentlich.
Im Anschluss daran wird der Austauschschüler nichtöffentlich und geheim gewählt. Das Ergebnis wird noch am selben Tag bekannt gegeben.
Zum Aufenthalt in Worthington
Kosten des Aufenthaltes
Die Kosten für den Hinflug übernimmt die Stadt Crailsheim, für den Rückflug Worthington.
Eine private Auslandskrankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes wird empfohlen.
Die privaten Ausgaben sind vom Austauschschüler und seiner Familie selbst zu tragen.
Unterbringung
Die Unterbringung erfolgt in Gastfamilien. In der Regel findet alle drei Monate ein Wechsel der Gastfamilie statt.
Der Austauschschüler nimmt am täglichen Familienleben als normales Familienmitglied teil. Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft des Austauschschülers, sich den jeweiligen Gepflogenheiten der Familie weitestgehend anzupassen, sich an ihren Aktivitäten zu beteiligen und häusliche Aufgaben – wie sie auch von den anderen Familienmitgliedern erwartet werden – zu übernehmen.
Schulbesuch
Der regelmäßige Schulbesuch in Worthington ist selbstverständlich. Besonders wird in den USA gewünscht, einer (außer-) schulischen sportlichen Betätigung (vergleichbar einem Verein) nachzugehen.
Erwerbstätigkeit
Die Aufnahme einer bezahlten Beschäftigung ist nicht gestattet. Dies kann zu Problemen mit dem Aufenthaltsrecht in den USA als auch versicherungsrechtlicher Art führen.
Betreuung
Der Austauschschüler hat regelmäßigen Kontakt zu einer schulischen Betreuungsperson zu halten.
Öffentlichkeitsarbeit
Der Austauschschüler hat dem Worthington-Komitee regelmäßig, mindestens jedoch vier mal im Jahr, einen schriftlichen Bericht zuzuleiten. Dieser soll für eine Veröffentlichung in der Lokalpresse und im Stadtblatt geeignet sein. Es sollen Erlebnisse, Eindrücke und persönliche Erfahrungen geschildert werden.
Der Austauschschüler ist bei Veranstaltungen Botschafter Crailsheims. Er hat sich mit seinem Verhalten dieser Aufgabe bewusst zu sein. Er übernimmt daher bei schulischen und städtischen Veranstaltungen die Aufgabe der Repräsentation seiner Heimatstadt und seines Landes, um die Städtefreundschaft zwischen Crailsheim und Worthington aufrechtzuerhalten, zu beleben und zu fördern.
Bei Rückkehr nach Crailsheim
Der Austauschschüler und seine Familie erklären sich bereit, für das erste Quartal nach der Rückkehr den neuen Austauschschüler aus den USA bei sich Zuhause aufzunehmen.
III. Richtlinien für Austauschschüler aus Worthington und deren Gastfamilien während des Aufenthalts in Crailsheim
Diese Richtlinien enthalten die Rechte und Pflichten von Austauschschülern aus Worthington und deren Gastfamilien in Crailsheim während des Aufenthaltes. Sie sind nicht abschließend und sollen lediglich eine Handreiche sein.
Der Austauschschüler
Der Austauschschüler nimmt am täglichen Familienleben als normales Familienmitglied teil. Voraussetzung hierfür ist seine Bereitschaft, sich den jeweiligen Gepflogenheiten der Familie weitestgehend anzupassen, sich an ihren Aktivitäten zu beteiligen und häusliche Aufgaben – wie sie auch von anderen Familienmitgliedern erwartet werden – zu übernehmen.
Der Austauschschüler erhält ein monatliches Taschengeld von der Stadtverwaltung Crailsheim. Diese sorgt auch für ausreichenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz.
Die Stadt übernimmt nach jeweiliger Einzelzusage ebenfalls die Ausgaben für schulische Studienfahrten (Fahrtkosten und Unterbringung). Ein zusätzliches Reisetaschengeld wird nicht gewährt.
Der regelmäßige Schulbesuch ist selbstverständlich.
Die Annahme einer bezahlten Beschäftigung ist nicht gestattet. Dies kann zu Problemen mit dem Aufenthaltsrecht als auch versicherungsrechtlicher Art führen.
Der Austauschschüler hat regelmäßigen Kontakt zu seinem Betreuungslehrer zu halten.
Der Austauschschüler hat bei den Sitzungen des Worthington-Komitees über seine Erlebnisse und persönlichen Erfahrungen einen Bericht zu geben. Dieser soll zur Veröffentlichung in der Lokalpresse und im Stadtblatt geeignet sein. Mindestens sollen jedoch vier Berichte pro Jahr veröffentlicht werden.
Der Austauschschüler ist bei Veranstaltungen Botschafter Worthingtons. Er hat sich mit seinem Verhalten dieser Aufgabe bewusst zu sein.
Er übernimmt bei schulischen und städtischen Veranstaltungen die Aufgabe der Repräsentation seiner Heimatstadt und seines Landes, um die Städtefreundschaft zwischen Crailsheim und Worthington aufrechtzuerhalten, zu beleben und zu fördern.
Die Gastfamilien
Die Schule sucht nach Gastfamilien. Diese erklären sich zur Aufnahme des Austauschschülers in ihre Familiengemeinschaft bereit. In der Regel dauert die Unterbringung drei Monate pro Gastfamilie. Der Wechsel zur nächsten Gastfamilie wird unter ihnen besprochen und koordiniert.
Die Gastfamilie hat gegenüber dem Austauschschüler familiäre Weisungsbefugnis. Sie überwacht die Einhaltung der Schulpflicht und in gewissem Rahmen seinen Tagesablauf und seine Freizeitgestaltung. Dabei ist als Maß anzusetzen, was den eigenen Kindern zugestanden wird.
Der Austauschschüler soll uneingeschränkt am Familienleben teilnehmen können. Seine besondere Situation (Wechsel in eine andere Kultur) bedingt gegebenenfalls ein hohes Maß an Verständnis und Betreuung, die von der Familie im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu gewähren ist.
Von der Gastfamilie werden keine besonderen Besichtigungstouren erwartet. Eine Teilnahme des Austauschschülers an Ferienaktivitäten sowie an Ausflügen ist im Rahmen der Möglichkeiten wünschenswert.
Sofern Probleme auftreten, sind in erster Linie der Betreuungslehrer an der Schule sowie ggf. ein Vertreter des Worthington-Komitees zu beteiligen.
Die Gastfamilie erhält von der Stadtverwaltung Crailsheim ein monatliches Kostgeld in Höhe von z. Zt. 210.- Euro.
IV. Entsendende Crailsheimer Schulen (jeweils im dreijährigen Turnus)
1. Schuljahre 2008/2009; 2011/2012 usw.
2. Schuljahre 2009/2010; 2012/2013 usw.
3. Schuljahre 2010/2011; 2014/2015 usw.
Zusätzliche Auskünfte erteilt bei der Stadtverwaltung
Tel. 07951/403-292; Fax 07951/403-121