Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert von bebauten oder unbebauten Grundstücken

Wollen Sie Ihr Grundstück oder ein Gebäude verkaufen und wollen den Wert ermittelt haben (z.B. zur Regelung von Erbschaftsangelegenheiten) können Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim den Antrag auf ein entsprechendes Wertermittlungsgutachten stellen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erben, Testamentsvollstrecker, Hypothekengläubiger, Bevollmächtigte, Behörden, Gerichte usw.)

Dies gilt nicht nur für in Crailsheim wohnhafte Personen, sondern auch für Personen aus den Gemeinden Frankenhardt, Satteldorf oder Stimpfach.

Dem Antrag ist unbedingt ein unbeglaubigter Grundbuchauszug beizufügen. Er ist erhältlich bei den Grundbuchämtern (in Crailsheim beim Notariat).

 

Große Kreisstadt Crailsheim

Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Telefon: 07951/403-0
Fax: 07951/403-400

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag-Freitag:
Donnerstag:        

  7.30 - 12.00 Uhr
  7.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr 

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montag-Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:

7.30 - 17.00 Uhr
7.30 - 17.30 Uhr
7.30 - 12.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr

Inhaltsverzeichnis Kontakt Druckansicht Seitenanfang