






Wollen Sie Ihr Grundstück oder ein Gebäude verkaufen und wollen den Wert ermittelt haben (z.B. zur Regelung von Erbschaftsangelegenheiten) können Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim den Antrag auf ein entsprechendes Wertermittlungsgutachten stellen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erben, Testamentsvollstrecker, Hypothekengläubiger, Bevollmächtigte, Behörden, Gerichte usw.)
Dies gilt nicht nur für in Crailsheim wohnhafte Personen, sondern auch für Personen aus den Gemeinden Frankenhardt, Satteldorf oder Stimpfach.
Dem Antrag ist unbedingt ein unbeglaubigter Grundbuchauszug beizufügen. Er ist erhältlich bei den Grundbuchämtern (in Crailsheim beim Notariat).