Bautechnische Bestätigung im Genehmigungsverfahren

Diese bautechnische Bestätigung ist dann erforderlich, wenn für das genehmigungspflichtige Vorhaben eine bautechnische Prüfung nicht erforderlich ist. Sie ist durch einen Prüfingenieur oder durch ein Prüfamt für Baustatik zu verfassen.

Große Kreisstadt Crailsheim

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Telefon: 07951/403-0
Fax: 07951/403-1400

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