






Der Bauleiter ist u.a. dafür verantwortlich, dass die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Entwürfen des Planverfassers entspricht. Er muss nach Sachkunde und Erfahrung für die übernommene Überwachungsaufgaben geeignet sein (z.B. Maurermeister, Zimmerermeister). Eine bestimmte Berufsausbildung ist jedoch nicht vorgeschrieben.
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