Antrag auf Durchführung des Kenntnisgabeverfahrens

Im Kenntnisgabeverfahren dürfen folgende Vorhaben durchgeführt werden:

Die Errichtung von Wohngebäuden bis zur Hochhausgrenze (der Fußboden von Aufenthaltsräumen darf nicht mehr als 22 m hoch sein), von landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden, auch mit Wohnteil bis zu 3 Geschossen, von Gebäuden ohne Aufenthaltsräume bis 100 m2 Grundfläche und bis zu 3 Geschossen,von eingeschossigen Gebäuden ohne Aufenthaltsräume bis zu 250 m2 Grundfläche, von Stellplätzen und Garagen für die o.a. Gebäude, der Abbruch von Anlagen bis 300 m3 umbautem Raum,

wenn

ein qualifizierter Bebauungsplan existiert und das Vorhaben dessen Festsetzungen entspricht.

Diesen Antrag können Sie sich unten ausdrucken.

Bei Abweichungen von diesen Festsetzungen ist dies gesondert zu beantragen.

k_antrag.pdf

Große Kreisstadt Crailsheim

Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Telefon: 07951/403-0
Fax: 07951/403-400

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag-Freitag:  7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:        7.30 Uhr - 12.00 Uhr
                          13.00 Uhr - 17.30 Uhr

Inhaltsverzeichnis Kontakt Druckansicht Seitenanfang