






Wenn Sie an einem denkmalgeschützten Objekt Veränderungen (Umbaumaßnahmen, Fassadenveränderungen, Dachveränderungen, Änderungen innerhalb des Objekts usw.) beabsichtigen, ist eine denkmalschutzrechliche Genehmigung erforderlich. Sie ist mit diesem Vordruck bei der unteren Denkmalschutzbehörde (Bauordnungsamt der Stadt Crailsheim) zu beantragen.
Wichtige Hinweise für Anträge auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung bzw. Zustimmung können Sie dem Merkblatt entnehmen, das Sie sich unten ausdrucken können.