Abbruch baulicher Anlagen

Sofern der Abbruch von baulichen Anlagen nicht verfahrensfrei ist (siehe oben), ist anstelle eines Bauantrages dieser Vordruck zu verwenden. Er ist vom beauftragten und geeigneten Fachunternehmer auszufüllen. Der Abbruch darf nicht als „Nachbarschaftshilfe“ durchgeführt werden!

 

Große Kreisstadt Crailsheim

Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Telefon: 07951/403-0
Fax: 07951/403-1400

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag-Freitag:
Donnerstag:        

  7.30 - 12.00 Uhr
  7.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr 

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

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Donnerstag:
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7.30 - 17.00 Uhr
7.30 - 17.30 Uhr
7.30 - 12.00 Uhr
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