Informationen zur Hundehaltung

 

 

 

Für das Halten eines Hundes gelten die Vorschriften der Hundesteuersatzung geändert in der Fassung vom 28.10.2004.

 

Wer in Crailsheim einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, schriftlich anzuzeigen. Das Ende der Hundehaltung, z. B. durch Wegzug, Tod oder Veräußerung, ist ebenfalls innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Wird ein Hund veräußert, müssen Name und Anschrift des Erwerbers angegeben werden.

Für die Haltung eines Hundes wird durch Steuerbescheid eine Steuer festgesetzt. Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.

Jeder Hundehalter erhält eine Steuermarke. Diese muss gut sichtbar am Halsband des Hundes befestigt werden.

Wer die rechtzeitige Anzeige sowie das Versehen eines anzeigepflichtigen Hundes mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke unterlässt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße geahndet.

Wo?

An- und Abmeldungen einer Hundehaltung sind beim Amt für Zentrale Dienste SG Finanzen + Abgaben im Rathaus-Amtshaus, Marktplatz 1 (Zimmer 3.16) vorzunehmen. 

 

Wen kann ich anrufen oder eine E-Mail senden?

Herr Köhn, Tel. 403-1234, Email   

Telefax 403-1277

 

 

 

Wie & Was?

  • Die Meldeformulare zur Hundehaltung erhalten Sie hier zum Ausdruck oder
  • beim Sachgebiet Finanzen und Abgaben im Amtshaus, Zimmer 3.16.
  • Die Meldepflicht kann persönlich oder schriftlich ausgeführt werden.
  • Bei Abmeldungen ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
  • Im Todesfall des Hundes ist ggf. eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen.
  • Ersatzhundemarken sind persönlich gegen eine Gebühr beim Sachgebiet Finanzen und Abgaben abzuholen.

Höhe der Steuer

Die Hundesteuer beträgt 78,- Euro (Kampfhunde: 300 Euro) je Kalenderjahr.

Für jede weitere Hundehaltung sind jeweils 156,- Euro/600 Euro zu bezahlen.

Die Ersatzhundesteuermarke kostet 5,- Euro.

Große Kreisstadt Crailsheim

Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Telefon: 07951/403-0
Fax: 07951/403-1400

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag-Freitag:
Donnerstag:        

  7.30 - 12.00 Uhr
  7.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr 

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montag-Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:

7.30 - 17.00 Uhr
7.30 - 17.30 Uhr
7.30 - 12.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr

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