Informationen zum Bankeinzugsverfahren

Haben Sie bei einer Bank, Sparkasse oder Postbank ein Konto? Dann können Sie die

  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer

 

abbuchen lassen. Sie brauchen dann künftig keine Beträge mehr überwachen und einzahlen, weil alle fälligen Forderungen automatisch von Ihrem Konto eingezogen werden. Außerdem helfen Sie durch Ihre Beteiligung am Bankeinzugserfahren, die Verwaltung der Stadt Crailsheim zu rationalisieren und Steuergelder zu sparen.

 

   

Wo?

Bankeinzugsermächtigungen für Grundsteuer, Gewerbesteuer oder Hundesteuer können beim Sachgebiet Finanzen und Abgaben im Rathaus (Neubau) abgegeben werden.

 

Wen kann ich anrufen oder eine E-Mail senden?

Frau Klenk, Tel. 403-234, Email  

Telefax 403-277

 

Wie & Was?

  • Das Formular für die Bankeinzugsermächtigung erhalten Sie hier zum Ausdruck oder
  • beim Sachgebiet Finanzen und Abgaben, Zimmer 3.18 im Rathaus - Neubau.
  • Telefonische Änderungen sind nicht möglich!

Gebühren

Die Beteiligung am Bankeinzugsverfahren ist gebührenfrei.

Große Kreisstadt Crailsheim

Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Telefon: 07951/403-0
Fax: 07951/403-400

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag-Freitag:
Donnerstag:        

  7.30 - 12.00 Uhr
  7.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr 

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montag-Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:

7.30 - 17.00 Uhr
7.30 - 17.30 Uhr
7.30 - 12.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr

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