Crailsheim Große Kreisstadt

Angaben zu gewerblichen Anlagen

Für gewerbliche Anlagen, die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, sind vom Planverfasser zusätzliche Angaben zum Vorhaben zu machen und auf diesem Vordruck dem Bauantrag beizufügen. Ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, ist diese beim Landratsamt Schwäbisch Hall zu beantragen. Dieser Antrag schließt die baurechtliche Genehmigung mit ein.

 

gew_anl.pdf

Große Kreisstadt Crailsheim

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