Crailsheim Große Kreisstadt

Gesplittete Abwassergebühren

 

Bisher wurden die Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab abgerechnet. Dabei wurde unterstellt, dass die eingeleitete Abwassermenge etwa der Menge entspricht, die an Frischwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogen wurde. Diese Vorgehensweise ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg für alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg künftig nicht mehr zulässig. Daher wird auch in Crailsheim die gesplittete Abwassergebühr eingeführt.


Die gesplittete Abwassergebühr teilt sich in einen Kostenanteil für Schmutzwasserbeseitigung und einen Anteil für Niederschlagswasserbeseitigung auf. Die Schmutzwassergebühr orientiert sich an der bezogenen Frischwassermenge, die Niederschlagswassergebühr an der versiegelten Fläche des Grundstücks. Es erfolgt damit eine verursachergerechtere Kostenaufteilung der Abwasserbeseitigungskosten, jedoch keine zusätzliche Gebührenerhebung für die Beseitigung von Regenwasser.


Die Stadt hat mittlerweile grundstücksgenau die versiegelten Flächen für die Abrechnung der Niederschlagswassergebühr ermittelt. Die Berechnung erfolgte anhand der tatsächlich vorhandenen Gebäudefläche und einer Schätzung der sonstigen befestigten, versiegelten Flächen und der Dachüberstände. 
Diese Einschätzung der Stadt wurde den Eigentümern bzw. Wohnungsverwaltern nach dem 18.07.2011 mitgeteilt. Nun sind die Eigentümern am Zug, den mitgeteilten Wert – abflussrelevante Fläche – auf die tatsächlichen Verhältnisse hin zu überprüfen!


Die Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, ihre Fläche anzupassen und eine genaue Ermittlung anhand der tatsächlich vorhandenen abflusswirksamen Flächen ihres Grundstücks zu verlangen. Dies kann z.B. nötig sein, wenn sie eine Zisterne, Versickerungsanlage oder ein Gründach haben oder ihr Grundstück z.B. durch Rasenflächen oder Rasengittersteine entsiegelt haben.

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