Kindertageseinrichtung – Kind für Aufnahme anmelden
Kindergärten und Krippen in Crailsheim
Im Stadtgebiet Crailsheim gibt es insgesamt 19 städtische Kindertageseinrichtungen, davon 15 Kindergärten und vier Krippen. Neben den städtischen Einrichtungen gibt es zwölf weitere Kindergärten und Krippen in kirchlicher und freier Trägerschaft.
Eine Übersicht aller Kindertageseinrichtungen finden Sie hier.
Onlineantrag und Formulare
- Arbeitgeberbescheinigung für einen Krippenplatz
- Arbeitgeberbescheinigung über die Arbeitszeiten für einen Ganztagesplatz in Kindertageseinrichtungen
- Benutzungsordnung
- Elternbeiträge
- Grundsätze über die Vergabe von Krippenplätzen der Stadt Crailsheim
- Schließzeiten
- Unverbindliche Vormerkung für Kindertageseinrichtungen
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Anmeldung Ihres Kindes in einem Kindergarten oder in einer Krippe erfolgt in fünf Schritten:
1. Die Personensorgeberechtigten füllen die unverbindliche Vormerkung aus und senden diese an kita@crailsheim.de. Brauchen Sie für Ihr Kind einen Krippenplatz, fügen Sie bitte der Vormerkung die Arbeitgeberbescheinigungen aller Personensorgeberechtigten bei. Brauchen Sie für Ihr Kind einen Ganztagesplatz (ab acht Stunden), fügen Sie bitte der Vormerkung die Arbeitgeberbescheinigungen aller Personensorgeberechtigten über die Arbeitszeiten bei. Die erforderlichen Formulare dazu finden Sie bei "Onlineantrag und Formulare".
2. Die Personensorgeberechtigten erhalten vom Sachgebiet Kindertagesstätten eine Eingangsbestätigung.
3. Die Personensorgeberechtigten erhalten nach Einteilung der Plätze vom Sachgebiet Kindertagesstätten eine Zusage über die Reservierung eines Betreuungsplatzes.
4. Die Personensorgeberechtigten erhalten die Aufnahmeunterlagen rechtzeitig vor dem Aufnahmetermin von der Kindertageseinrichtung.
5. Nach Erhalt der Aufnahmeunterlagen durch die Kindertageseinrichtung werden diese beim Sachgebiet Kindertagesstätten geprüft, danach erhalten die Personensorgeberechtigten eine Vertragsausfertigung zugesandt.
Verfahrensablauf
Platzvergabe
Die Platzvergabe im Einteilungsverfahren der städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen erfolgt zentral beim Sachgebiet Kindertagesstätten. Die Platzeinteilung der freien Träger erfolgt über die Leitung der jeweiligen privatwirtschaftlich betriebenen Kindertageseinrichtung.
Unverbindliche Vormerkung
Familien, deren Kind im maßgeblichen Kindergartenjahr das dritte Lebensjahr vollendet, erhalten im vorangegangenen Kindergartenjahr ein Infoschreiben zum Ablauf der Vormerkung.
Aufnahmekriterien zur Platzvergabe
In der Platzeinteilung können aktuell nur Kinder mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Crailsheim berücksichtigt werden. Kinder, deren Geschwisterkinder zum Zeitpunkt der gewünschten Aufnahme die gleiche Kita besuchen, werden bei der Platzvergabe vorrangig berücksichtigt. Sollten nicht ausreichend Plätze vorhanden sein, erhält danach das jeweils ältere Kind eine Platzzusage. Für alle anderen Kinder, die nicht berücksichtigt werden konnten, werden wohnortnahe Plätze angeboten.
Aufnahmeunterlagen
Der Aufnahmevertrag ist von allen Personensorgeberechtigten zu unterzeichnen. Bei Vorliegen eines alleinigen Sorgerechts wird ein rechtskräftiger Beschluss des Familiengerichts über die Sorgerechtserklärung oder die Negativbescheinigung des Jugendamtes als Nachweis gefordert. Darüber hinaus ist die Vorlage der Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung sowie der Nachweis der Masernimpfung vorzulegen.
Mittagessen
In allen 19 Kindertagesstätten wird ein warmes, bedarfsgerechtes, ausgewogenes und vollwertiges Mittagessen angeboten. Dieses kann bis freitags um 10 Uhr für die komplette kommende Woche im Schulverpflegungssystem bestellt werden. Vorab muss das Konto über paydirekt aufgeladen werden. Bitte beachten Sie: Abbestellungen des Mittagessens sind täglich bis 7 Uhr möglich.
Erforderliche Unterlagen
siehe "Formulare"
Rechtsgrundlage
- § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Ärztliche Untersuchung)
- Richtlinien des Kultus- und des Sozialministeriums über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und die ärztliche Impfberatung nach § 34a Absatz 10a des Infektionsschutzgesetzes
- § 6 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Elternbeiträge bei freien Trägern)
- § 19 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Elternbeiträge bei kommunalen Trägern)
- § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe)