Schulversuch G9

Weiterhin zum Abi in neun Jahren am ASG

Der Schulversuch G9 am ASG läuft weiter.

Der Schulversuch G9 am Albert-Schweitzer-Gymnasium (ASG) wird fortgeführt. Dem stimmte der Hauptausschuss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig zu. Damit folgten die Mitglieder der Empfehlung der Verwaltung, die das Anliegen der Schule unterstützte. Es ist bereits die zweite Fortführung des G9-Versuchs in Crailsheim.

Die Verlängerung des Schulversuchs hat sowohl auf die Kosten der Lernmittel wie auch den entsprechenden Raumbedarf Auswirkungen. Obwohl das ASG seit 2020/2021 in der fünften Klasse vierzügig ausgerichtet ist, besteht bei der Fortführung des Schulversuchs keine Raumnot, berichtete die Stadtverwaltung vorab. Die Mitglieder der Gesamtlehrerkonferenz haben sich in ihrer Sitzung am 16. November vergangenen Jahres mehrheitlich und die Mitglieder der Schulkonferenz in ihrer Sitzung rund eine Woche später einstimmig für die Fortführung des Schulversuchs G9 ausgesprochen. Die Schulleitung hat die Stadt Crailsheim als Schulträger gebeten, einen entsprechenden Antrag auf Verlängerung zu stellen. Dem stimmte der Hauptausschuss jetzt einstimmig zu.

Die erneute Verlängerung des G9-Versuchs beginnt somit am 1. August 2024 und umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren. Somit können zum letzten Mal zum Schuljahr 2028/2029 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Danach könnten in Klasse 5 nur noch G8-Züge gebildet werden, informierte die Stadtverwaltung vorab. Bereits im Dezember 2011 hatte der Gemeinderat zugestimmt, den Schulversuch G9 am Albert-Schweitzer-Gymnasium einzurichten. Eine erste Fortführung wurde dann im September 2017 beschlossen.

Info: Am 13. September 2022 hat der Ministerrat beschlossen, den Schulversuch „Zwei Geschwindigkeiten zum Abitur an den allgemeinbildenden Gymnasien“ zu verlängern. Voraussetzung für die Verlängerung des Schulversuchs ist ein Antrag des Schulträgers und die Beteiligung der schulischen Gremien. Der Antrag hierzu muss spätestens am 1. März 2023 dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport vorliegen. Es können nur diejenigen Schulen, aktuell sind es landesweit 43, einen Antrag auf Verlängerung stellen, die bereits in früheren Genehmigungszeiträumen aufgenommen waren.

(Erstellt am 02. Februar 2023)