Eine Ausnahmegenehmigung für Behinderte kann von allen schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen beantragt werden.
Im grünen Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes müssen die Merkmale "aG", „H“ oder "Bl" eingetragen sein. Zusätzlich erforderlich ist, dass die beantragende Person mit Hauptwohnsitz in Crailsheim gemeldet ist.
Der formlose Antrag kann entweder durch die behinderte Person selbst oder durch eine andere Person, wahlweise schriftlich (auch per Fax oder als Anhang zu einer E-Mail) oder persönlich gestellt werden.
In Kopie einzureichen oder vorzulegen ist dabei
In dem Genehmigungsbescheid sind die Bereiche aufgeführt, in denen das Parken erlaubt ist.
Die Ausnahmegenehmigung gilt in ganz Deutschland und wird auch in anderen europäischen Ländern anerkannt.
Eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orangefarbener Ausweis) kann nur mit folgenden Merkzeichen ausgestellt werden.
Ansprechpartner
Angelika Olbort (Zi. 0.08)
Tel.: 07951 / 403-1208
Fax: 07951 / 403-2208
E-Mail: angelika.olbort(at)crailsheim.de
Die sogenannte „Handwerkergenehmigung“ hat in erster Linie einen einzigen Zweck: Sie soll dem Handwerker die Ausübung seines Handwerks erleichtern.
Die Ausnahmegenehmigung kann grundsätzlich nur von solchen Handwerksbetrieben beantragt werden, die in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung aufgeführt sind sowie denjenigen, die eine zu den dort genannten Berufen absolut vergleichbare Tätigkeit ausüben (z.B. Wartungsdienste, Firmen, die Großgeräte installieren usw.).
Zusätzlich kommen nur solche Handwerker oder Handwerksbetriebe in Frage, die an Einsatzorten in Crailsheim auf ein oder mehrere Fahrzeuge als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug und Materialien oder aufgrund besonderer Eilbedürftigkeit zwingend angewiesen sind.
Der Antrag wird durch die Firma selbst (das ist das Unternehmen, der Betrieb oder der Auftraggeber) gestellt, nicht durch einzelne Mitarbeiter.
In dem Genehmigungsbescheid sind die Bereiche aufgeführt, in denen das Parken erlaubt ist. Eine Ausnahmegenehmigung für Handwerker kann beispielsweise das Parken im eingeschränkten Haltverbot, an Parkscheinautomaten, in Parkscheibenbereichen, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Gehweges erlauben.
Ausnahmegenehmigungen für Soziale Dienste
Als im Sozialen Dienst Tätige sind Personen oder Organisationen anzusehen, die eine größere Zahl hilfe- und pflegebedürftiger Menschen betreuen und deshalb auf die Benutzung des Kraftfahrzeugs sowie auf eine Parkmöglichkeit in angemessener Entfernung wegen der fortlaufenden Durchführung ihrer Betreuungsaufgaben an Einsatzorten in Crailsheim zwingend angewiesen sind.
Der Antrag wird nur durch die Organisation selbst (das ist der Verband, der Verein oder das Unternehmen) gestellt, nicht durch einzelne Mitarbeiter.
In dem Genehmigungsbescheid sind die Bereiche aufgeführt, in denen das Parken erlaubt ist. Eine Ausnahmegenehmigung für Soziale Dienste kann beispielsweise das Parken im eingeschränkten Haltverbot, an Parkscheinautomaten, in Parkscheiben-bereichen, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Gehweges erlauben.
Ausnahmegenehmigungen für sonstige Personenkreise
Auch bei anderen Personengruppen kann die Notwendigkeit bestehen, dass sie eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung beantragen müssen bzw. benötigen. Dies gilt beispielsweise für
Für welchen Bereich die jeweilige Ausnahmegenehmigung gilt bzw. was sie erlaubt, kann dem Genehmigungsbescheid entnommen werden.
Anwohner ohne eigenen Stellplatz im Innenstadtbereich (in der Zone 1) können alternativ zur Ausnahmegenehmigung einen Stellplatz im Parkhaus Grabenstraße beantragen. Die Stadt Crailsheim bietet diese Stellplätze gegenüber den Ausnahmegenehmigungen zu einem verbilligten Jahrestarif an.
Die Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind beim Sachgebiet Polizei u-Gewerberecht des Fachbereichs Ordnung und Bürgerdienste im Rathaus, Marktplatz 1 + 2 per Post, Fax oder als E-Mail einzureichen.
Einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung können Sie am Seitenende als Download abrufen.
Gebühren
Ansprechpartner
Herr Irsigler, Zimmer (0.13)
Tel.: 07951 / 403-1213
Fax: 07951 / 403-2213
E-Mail: guenter.irsigler(at)crailsheim.de