Wer öffentliche Wege, Straßen oder Plätze über das übliche Maß hinaus nutzt, also nicht zum Gehen, Fahren oder Parken, sondern dort für ein Bauvorhaben den Fahrbahn- oder Gehwegbelag aufgraben will, braucht dazu zweierlei Erlaubnisse:
Diese Erlaubnisse werden in einem Bescheid gemeinsam erteilt.
In der Regel erfordern bestimmte Benutzungszwecke (Baustellen, Aufgrabungen, usw.) eine Vorsprache des Bauunternehmers bei den zuständigen Behörden. Erster Ansprechpartner ist gewöhnlich die Straßenverkehrsbehörde; für das Stadtgebiet Crailsheim ist dies das Sachgebiet Sicherheit & Verkehr.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, ohne eine persönliche Beratung eine Erlaubnis zu bekommen. Dies gilt insbesondere bei Aufgrabungen einfacher Art. Voraussetzung hierfür ist jedoch immer, dass damit nur eine geringe Verkehrsbeeinträchtigung verbunden ist.
Bauunternehmer, welche Arbeiten ausführen, die sich auf den Straßenverkehr (einschließlich Fußgängerverkehr) auswirken, müssen vor Beginn der Arbeiten eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde einholen.
Es ist ratsam, den Antrag auf Anordnung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen rechtzeitig (14 Tage vor Baubeginn) zu stellen. Bei großen Baustellen wird den Bauunternehmern unbedingt geraten, frühzeitig Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde aufzunehmen.
Gebühren
Verkehrsrechtliche Anordnungen sind generell gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Umfang der Straßensperrung und der zeitlichen Dauer. Hier finden Sie die Auflistung der Gebühren.
Jahreserlaubnis für Kleinbaumaßnahmen: 500.- Euro
FormulareSondernutzung
Baustellen
Ansprechpartner
Die Anträge auf Anordnung von verkehrsregelnden Maßnahmen sind beim Sachgebiet Sicherheit & Verkehr (Straßenverkehrsbehörde) des Ressorts Sicherheit & Bürgerservice im Rathaus, Marktplatz 1 und 2 per Post, Fax oder als E-Mail einzureichen.
Einen Antrag auf Anordnung von verkehrsregelnden Maßnahmen können Sie am Seitenende als Download abrufen. Beachten Sie bitte, dass Sie dem Antrag die notwendigen Unterlagen (Verkehrszeichenplan, Lageplan, usw.) beifügen.
Frau Sabrina Uhl
Tel.: +49 7951 403-1209
Fax: +49 7951 403-2209
sabrina.uhl(at)crailsheim.de
Frau Silke Immel
Tel.: +49 7951 403-1257
Fax: +49 7951 403-2257
silke.immel(at)crailsheim.de
Bitte nutzen Sie für Ihren Anträge unbedingt die allgemeine Fax-Nr. +49 7951 403-1276