Steuerentlastungen für Menschen mit Behinderung
Beschreibung
Für Menschen mit Behinderung gibt es einen besonderen Freibetrag bei der Steuer: den Behinderten-Pauschbetrag. Wer den Pauschbetrag bei der Einkommenssteuer einsetzt, muss weniger Steuern bezahlen. Auch Eltern von Kindern mit Behinderung können diesen Pauschbetrag für sich nutzen. Außerdem gibt es für Menschen mit Behinderung einen Fahrtkosten-Pauschbetrag. Und sie können weitere außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Wer eine pflegebedürftige Person zu Hause pflegt, kann ebenfalls einen Steuer-Freibetrag bekommen.
Welche Steuerentlastungen gibt es, wenn mein Kind oder ich eine Behinderung haben? Hier erhalten Sie Antworten.