Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 15. Juni 2023 wurde die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beschlossen.

Nach der einwöchigen Auflegungsfrist und einer weiteren einwöchigen Einspruchsfrist wurden die Unterlagen an das Amtsgericht Crailsheim übermittelt.

Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Crailsheim wählt die Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Crailsheim sowie das Landgericht Ellwangen bis spätestens 29. September 2023.

Die nicht gewählten Personen erhalten die Mitteilung darüber von der Stadt Crailsheim.

Die gewählten Schöffinnen und Schöffen erhalten bis spätestens 10. November 2023 die Mitteilung, bei welchem Gericht (Amtsgericht Crailsheim oder Landgericht Ellwangen) und bei welchen Hauptverhandlungen sie im darauffolgenden Jahr mitwirken müssen.

Kontakt

Stadtverwaltung Crailsheim
Ressort Verwaltung
Sachgebiet Gemeinderat & JGR
Petra Bergmann
+49 7951 403-1116
petra.bergmann@crailsheim.de