Finanzielle Leistungen und Hilfen

Landesblindenhilfe

Blindengeld

Beschreibung

Was ist Blindengeld?
Landesblindenhilfe ist eine Ausgleichszahlung für blinde und hochgradig sehschwache Menschen, die das erste Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz in Baden- Württemberg haben. Blindengeld ist unabhängig von Einkommen und Vermögen, es werden jedoch einige Leistungen der Pflegeversicherung auf das Blindengeld angerechnet. Auch Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege oder bei teil- oder vollstationärer Pflege wirken sich auf die Höhe des Blindengeldes aus.

Wer kann Blindengeld bekommen?
Anspruch auf Blindengeld besteht, wenn die Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 beträgt oder bei hochgradiger Sehbehinderung mit einer Sehschärfe von nicht mehr als 1/20.

Wie und wo erhalten Sie Blindengeld?
Anträge und Informationen gibt es beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Crailsheim oder hier.