Erziehungsrente
Beschreibung
Was ist Erziehungsrente?
Die Erziehungsrente der Deutschen Rentenversicherung gehört zu den Renten wegen Todes.
Wer kann Erziehungsrente bekommen?
Die Erziehungsrente soll den Unterhalt des verstorbenen Partners ersetzen und so die Erziehung des Kindes bis zum 18. Geburtstag des Kindes finanziell unterstützen. Sie wird aus der Versicherung des Überlebenden gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Eigenes Einkommen oberhalb eines bestimmten Freibetrags wird auf die Höhe der Rente angerechnet.
Wie und wo erhalten Sie Erziehungsrente?
Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am Servicetelefon.