Zuzahlungen
Beschreibung
Was sind Zuzahlungen?
Nicht immer übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die vollen Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, deshalb müssen Krankenversicherte zuzahlen. Das gilt auch für Krankenhausaufenthalte, Vorsorge- und Rehamaßnahmen, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe und Fahrtkosten.
Wer kann sich von Zuzahlungen befreien lassen?
Gesetzlich Versicherte, Chronisch Kranke und Rentner können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlungspflicht befreien lassen. Informationen dazu erteilt die Krankenversicherung. Vorzulegen sind dazu Quittungen über die bisher geleisteten Zahlungen im laufenden Jahr, eine ärztliche Bescheinigung über eine chronische Erkrankung und Einkommensnachweise.
Wie und wo erhalten Sie eine Befreiung?
Der Antrag auf Befreiung kann per Post, in den Geschäftsstellen der gesetzlichen Krankenkassen oder online eingereicht werden.