Wohnungssicherung
Sozialhilfe
Beschreibung
Was ist die Wohnungssicherung?
Wohnungssicherung kann beantragt werden, wenn wegen Mietrückständen der Verlust der Wohnung droht oder wenn bereits Obdachlose Unterstützung bei der Anmietung einer Wohnung, etwa durch Übernahme einer Mietkaution benötigen.
Wer kann Wohnungssicherung erhalten?
Die Möglichkeit der Wohnungssicherung richtet sich an Menschen, denen der Wohnungsverlust droht oder die bereits obdachlos geworden sind. Bürgergeldempfänger können außerdem die Übernahme der Mietschulden beim Jobcenter beantragen.
Wie und wo erhalten Sie weitere Informationen?
Zuständig ist das Sozialamt des Landkreises Schwäbisch Hall.
Hier finden Sie Informationen, um Wohnungssicherung zu beantragen.
