Soziales & Gesellschaft

Medizinischer Dienst

Beschreibung

Der Medizinische Dienst ist eine unabhängige Einrichtung, die im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen tätig ist. Er beurteilt unter anderem, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt. Auch medizinische Gutachten, z. B. zur Arbeitsunfähigkeit oder zu Reha-Maßnahmen, gehören zu seinen Aufgaben. Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen, werden vom Medizinischen Dienst begutachtet. 

Anspruch auf seine Leistungen haben alle gesetzlich Versicherten. Die Begutachtung erfolgt meist durch speziell geschulte Pflegefachkräfte oder Ärzte.